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Bundesärztekammer
Jede Form der organisierten Sterbehilfe sollte verboten werden
Berlin (4. Juni 2012) – Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Martina Wenker, hat die Bundesregierung aufgefordert, das geplante Gesetz gegen kommerzielle Sterbehilfe zu verschärfen. „Der Gesetzgeber hat angekündigt, die gewerbliche Sterbehilfe unter Strafe zu stellen“, sagte sie der «Neuen Presse» (04.06.2012). „Das begrüßen wir sehr. Aber ich wünsche mir, dass jede Form der organisierten Sterbehilfe verboten wird.“ Der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegte Entwurf zum Verbot der kommerziellen Sterbehilfe sieht bislang nur eine Strafe für die „gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung“ vor.
Die Ruhe um die Sterbehilfe-Organisationen sei trügerisch, warnte Wenker. Dignitas und andere Selbsttötungsorganisationen würden im Moment lediglich die Umsetzung der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages zur Sterbehilfe auf Landesebene abwarten. „Der Ärztetag vom vergangenen Jahr hat klar gesagt: Ärzte sind lebensbejahend, wir heilen und lindern Krankheiten. Unsere Aufgabe ist nicht das Töten“, betonte Wenker.
Unterdessen hat die Bundesärztekammer auch in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gegen kommerzielle Sterbehilfe eine Ausweitung der gesetzlichen Regelungen gefordert. Es müsse verhindert werden, dass gewerbliche Sterbehilfeorganisationen unter anderem Rechtsstatus weiter ihren Geschäften nachgehen können. Die strafrechtliche Regelung in § 217 StGB-E sollte deshalb um weitere Bestimmungen ergänzt werden, die insbesondere das Verbot der organisierten Sterbehilfe und die Werbung für die gewerbliche oder organisierte Suizidbeihilfe betreffen. So schlägt die BÄK ein Verbot der organisierten Sterbehilfe einschließlich der Vermittlung der Beihilfe zum Suizid über vereins- und gewerberechtliche Regelungen vor.
Notwendig sei auch ein Verbot der Werbung für gewerbliche oder organisierte Suizidhilfe durch Organisationen oder Personen, die eine solche Hilfe anbieten oder vermitteln. „Es ist nicht hinnehmbar und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wenn Menschen in verzweifelter Lebenssituation, die sie an Suizid denken lassen, hierzu durch Werbung eingeladen werden und ihr Suizid planmäßig organisiert wird, statt ihnen in der zugrunde liegenden Lebenssituation Hilfe und Unterstützung anzubieten“, heißt es in der Stellungnahme der Bundesärztekammer.
Quelle: Bundesärztekammer (BÄK), 04.06.2012 (tB).