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Bundesärztekammer stellt richtig
Todesfälle aufgrund vermuteter Behandlungsfehler
Berlin (16. Februar 2012) – „Jeder Mensch, der durch den Fehler eines Arztes oder eines anderen stirbt, ist einer zu viel. Insofern begrüßen wir eine statistisch korrekte Aufarbeitung der Todesursachenstatistik. Dazu gehört aber auch, die Ursachen der Todesfälle in ihrer schuldhaften Abhängigkeit korrekt aufzuarbeiten.
Abstoßungsreaktionen bei einer Transplantation können zum Beispiel häufig auftretende und den Patienten vorher mitgeteilte Komplikationen sein. Mangelnde Desinfektion oder Hygienemängel sind oft Strukturfehler und nicht Arztfehler. Und Komplikationen bei einer Implantation können dann nicht Ärzten angelastet werden, wenn es sich um zwar TÜV-geprüfte, aber fehlerhafte Produkte handelt, wie bei den PIP-Brustimplantaten.
Im Gegensatz zur rein bürokratisch-statistischen ICD-10-Erfassung auf Grundlage der Totenscheine, die jetzt als reißerische Trendmeldung verkündet wird, weisen die von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern erhobenen Statistiken auf Grundlage meist mehrerer unabhängiger Expertengutachten keine signifikanten Änderungen auf.“