MEDIZIN
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
Bundesamt für Strahlenschutz
Überprüfung des deutschen Mammographie-Screening-Programms
Salzgitter (3. Juli 2012) – Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) lässt im Rahmen eines Forschungsvorhabens ab Juli 2012 federführend durch die Universität Münster überprüfen, wie wirksam das deutsche Mammographie-Screening-Programm die Brustkrebs-Sterblichkeit verringert.
Seit 2009 können in ganz Deutschland Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre eine Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs in Anspruch nehmen. Das Ziel des Programms ist es, durch ein flächendeckendes, qualitätsgesichertes Screening bei dieser Altersgruppe die Zahl der Erkrankungen mit tödlichem Ausgang zu senken. „Die Universität Münster wird in dieser langfristig ausgelegten Studie wissenschaftlich fundiert analysieren, ob dieses Ziel erreicht wird. Der Nutzen des Programms muss größer sein als die möglichen Risiken“, sagt Wolfgang Weiss, Fachbereichsleiter beim BfS. „Schließlich ist jede Untersuchung mit einer zusätzlichen Strahlenbelastung verbunden. Mit dieser Studie wird ein weiteres wichtiges Element neben den umfangreichen Qualitätssicherungsmaßnahmen des Screening-Programms umgesetzt.“
Internationale Studien haben einen Nutzen des Brustkrebsfrüherkennungsprogramms für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren nachgewiesen, allerdings gibt es auch nach wie vor Zweifel daran. Eine vorläufige Abwägung von Nutzen und Risiko der mit dem Screening verbundenen Strahlenbelastung hat ergeben, dass der Nutzen das Strahlenrisiko in dieser Altersgruppe deutlich überwiegt. Vor diesem Hintergrund führte die Bundesregierung das Programm auch in Deutschland ein. „Diese Abwägung ist auch der Grund, warum es ein solches Screening beispielsweise nicht auch für jüngere Frauen gibt – das Risiko ist bei ihnen höher und der potenzielle Nutzen zudem geringer. Bei ihnen sollten Untersuchungen also nicht flächendeckend, sondern nur bei begründetem Verdacht erfolgen“, erläutert Wolfgang Weiss.
Ob und in welchem Ausmaß die Brustkrebs-Sterblichkeit durch die Einführung des Mammographie-Screenings in Deutschland tatsächlich sinkt, konnte bisher nicht nachgewiesen werden, da hierzu ein Bewertungszeitraum von mindestens zehn Jahren erforderlich ist. Das nun beginnende Forschungsvorhaben schafft hierzu wesentliche Grundlagen. Um eine methodisch anspruchsvolle Bewertung wissenschaftlich und effizient durchführen zu können, sieht das BfS ein zweistufiges Vorhaben vor. In den kommenden zwei Jahren wird zunächst in einer Machbarkeitsstudie untersucht, auf welche Weise die Auswirkung des Programms auf die Brustkrebssterblichkeit erfasst werden kann, und ein Konzept zur Durchführung entwickelt. Hieran schließt sich die eigentliche Durchführung der Studie an. Nach rund fünf Jahren ist eine Bewertung des Vorhabens vorgesehen. Mit ersten Ergebnissen ist demnach in etwa sieben Jahren zu rechnen.
Das Forschungsprojekt wird unterstützt vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium für Gesundheit und von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie. Die fachliche Koordination erfolgt durch das BfS. Begleitet wird das Projekt durch ein Steuerungsgremium, in dem neben den genannten Ministerien und der Kooperationsgemeinschaft und deren Trägern jeweils noch Vertreter des Robert Koch-Instituts, des BfS, der Bundesländer sowie der Patientenvertretung mitwirken. Ein unabhängiger wissenschaftlicher Beirat berät das Steuerungsgremium in fachlichen Fragen.
Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz, 03.07.2012 (tB).