PFLEGE
AWARDS
Forschergeist gefragt: 14. Novartis Oppenheim-Förderpreis für MS-Forschung ausgelobt
FernstudiumCheck Award: Deutschlands beliebteste Fernhochschule bleibt die SRH Fernhochschule
Vergabe der Wissenschaftspreise der Deutschen Hochdruckliga und der Deutschen Hypertoniestiftung
Den Patientenwillen auf der Intensivstation im Blick: Dr. Anna-Henrikje Seidlein…
Wissenschaft mit Auszeichnung: Herausragende Nachwuchsforscher auf der Jahrestagung der Deutschen…
VERANSTALTUNGEN
Wichtigster Kongress für Lungen- und Beatmungsmedizin ist erfolgreich gestartet
Virtuelle DGHO-Frühjahrstagungsreihe am 22.03. / 29.03. / 26.04.2023: Herausforderungen in…
Pneumologie-Kongress vom 29. März bis 1. April im Congress Center…
Die Hot Topics der Hirnforschung auf dem DGKN-Kongress für Klinische…
Deutscher Schmerz- und Palliativtag 2023 startet am 14.3.
DOC-CHECK LOGIN
Bundesapothekerkammer aktualisiert Leitlinie zur Versorgung von Bewohnern in Pflegeheimen
Berlin (13. Januar 2010) – Die Bewohner von Pflegeheimen werden von wohnortnahen Apotheken individuell und zuverlässig mit Arzneimitteln und Medizinprodukten versorgt. Damit diese Leistung dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht, hat die Bundesapothekerkammer ihre Leitlinie überarbeitet. „Unser Ziel ist, die Versorgung der Patienten immer weiter zu verbessern. Gerade die Patienten, die in einem Pflegeheim wohnen, sollen von unserer pharmazeutischen Kompetenz profitieren“, so Dr. Andreas Kiefer, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands der Bundesapothekerkammer (BAK).
Wird in der Apotheke die Medikation individuell dokumentiert, empfiehlt die BAK, der Lieferung einen aktuellen Medikationsplan beizulegen. Damit verbessert sich die Arzneimittel-Therapiesicherheit (AMTS), weil der Apotheker gleichzeitig mögliche Wechselwirkungen berücksichtigt. Die Apotheke informiert das Pflegepersonal auch, wenn wegen Lieferverträgen andere als die verordneten Präparate abgegeben werden müssen. Zu den Leistungen der heimversorgenden Apotheke gehört im Bedarfsfall ebenso die kurzfristige Versorgung außerhalb der Öffnungszeiten über den Apothekennotdienst. Kiefer: „Für eine hochwertige Versorgung müssen die verschiedenen Berufsgruppen Hand in Hand arbeiten. Deshalb bieten die Apotheker regelmäßige Schulungen für Pflegekräfte über Arzneimittelthemen an, zum Beispiel wenn ein Patient Arzneimittel über eine Ernährungssonde bekommt.“
Die Leitlinien der BAK sind Handlungsempfehlungen und umfassen ausführliche Kommentare und Arbeitshilfen. Sie richten sich an alle Berufsangehörigen mit dem Ziel, die Qualität der pharmazeutischen Leistungen ständig zu verbessern. Derzeit veröffentlicht die BAK Leitlinien für 15 verschiedene apothekerliche Aufgabengebiete.
Quelle: Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände vom 13.01.2010 (tB).