Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Koalitionsfraktionen und Länder verständigen sich auf die Einführung von Personaluntergrenzen

Stärkung der Pflege im Krankenhaus

Berlin (7. März 2017) – Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Länder die Schlussfolgerungen aus den Beratungen der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vorgelegt. Darin haben sich die Beteiligten auf Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in der pflegerischen Patientenversorgung verständigt. In Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Eine gute Versorgung im Krankenhaus setzt eine angemessene Personalausstattung voraus. Gemeinsam ist uns eine weitere wichtige Weichenstellung gelungen, um die Pflege am Krankenbett zu stärken. Jetzt muss es darum gehen, dass die Regelungen, die wir nun auf den Weg bringen werden, fristgerecht von den Krankenhäusern und Krankenkassen mit Leben gefüllt werden.“

Dr. Georg Nüßlein, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag: "Wir schaffen die Voraussetzungen und stellen die notwendigen Mittel bereit, um gute Pflege in den Krankenhäusern weiter zu entwickeln. Die Selbstverwaltungspartner haben es jetzt in der Hand, in einvernehmlicher Weise die Einzelheiten zu vereinbaren. Ich setze darauf, dass dies im Sinne der Patientenversorgung zügig geschieht."

Prof. Dr. Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag: „Insbesondere begrüße ich, dass Krankenhäuser, die die Mindeststandards beim Personal unterschreiten, künftig öffentlich benannt werden und mit wirtschaftlichen Sanktionen zu rechnen haben.“

Maria Michalk, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag: „Wir haben in der Kommission klare Vorgaben für die Detailaspekte der Personalsicherung in Krankenhäusern gemacht. Verbindliche Untergrenzen sind auch unter Qualitätssicherungsaspekten absolut notwendig. Ich freue mich, dass die Einigung gelungen ist.“

Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag: „Aus zahlreichen Gesprächen und Briefen wissen wir, dass Pflegekräfte in vielen Krankenhäusern auf Verbesserungen der Arbeitsbedingungen warten. Wir schlagen hier konkrete Maßnahmen vor, mit der pflegerische Tätigkeiten deutlich aufgewertet und die Krankenhäuser besser vergütet werden. Ich bin sehr froh, dass mit der konstruktiven und zielorientierten Arbeit der Kommission dieses im ersten Schritt gute Ergebnis gelungen ist.“

Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks, Präses der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg: „Wenn eine Pflegekraft zu viele Patienten gleichzeitig versorgen muss, wächst die Gefahr von Fehlern bei der Behandlung. Es ist deshalb ein Gewinn für die Patientensicherheit und für die Arbeitssituation der Pflegekräfte, wenn wir jetzt Pflegepersonalzahlen festlegen, die nicht unterschritten werden dürfen. Wir ziehen damit die Konsequenz aus der zunehmenden Arbeitsverdichtung auf den Stationen."

Stefan Grüttner, Hessischer Minister für Soziales und Integration: „Nach intensiver und konstruktiver Arbeit in der Expertenkommission Pflege bin ich sehr zufrieden, dass wir übereinstimmend ein hervorragendes Ergebnis erzielt haben, das die Pflege in den Kliniken stärken und die Patientenversorgung weiter verbessern wird.“

Die gemeinsamen Schlussfolgerungen von Bundesgesundheitsministerium, Koalitionsfraktionen und Ländern sehen vor, die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen gesetzlich zur Vereinbarung von Personaluntergrenzen in Krankenhausbereichen zu verpflichten, in denen dies aufgrund der Patientensicherheit besonders notwendig ist, wie beispielsweise in Intensivstationen oder im Nachtdienst. Die Vereinbarung soll bis zum 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksam werden. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung der Selbstverwaltung zustande kommen, wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen.

Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt. Dieser soll ab 2019 um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Krankenhäuser profitieren in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten.

Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar.

Der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege wurde bereits von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform aufgegriffen, auf deren Grundlage das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) erarbeitet wurde. Das KHSG ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Bundesgesundheitsminister Gröhe hatte die Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ am 1. Oktober 2015 eingerichtet. Diese hat in fünf Sitzungen folgende Schwerpunkte beraten:


  1. die Abbildung und Verbesserung des erhöhten Pflegebedarfes, insbesondere von an Demenz erkrankten, pflegebedürftigen und behinderten Patientinnen und Patienten,
  2. die Abbildung und Verbesserung des allgemeinen Pflegebedarfes und
  3. die Überführung der Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in die Regelfinanzierung.





Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 07.03.2017 (tB).

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