Bundespflegekammer

Corona-Krise: Es braucht Sonderregelungen für freiberufliche Pflegefachpersonen

 

  • Kurzfristig und unbürokratisch Anstellungen auf Honorarbasis ermöglichen

 

Berlin (24. März 2020) — Um in der Corona-Pandemie schnell und flexibel auf besondere Engpässe reagieren zu können, sollten auch freiberufliche Pflegefachpersonen als wichtige personelle Ressource genutzt werden. „Es bedarf jetzt gesetzlicher Sonderregelungen, die die selbstständige Tätigkeit von Pflegefachpersonen kurzfristig ermöglichen“, sagt Patricia Drube, Sprecherin der Bundespflegekammer. „Das Gesundheitssystem steht vor einer nie dagewesenen Herausforderung. Nur wenn alle Ressourcen mobilisiert werden, können wir eine ausreichende Versorgung von COVID-19-Patienten sicherstellen.“

Zum Hintergrund: Seit 2019 sind nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) auch Honorarpflegekräfte im Regelfall abhängig beschäftigt (Az: B 12 R 6/18 R). Seit diesem Urteil sind Kliniken und Pflegeheime gezwungen, auf den Einsatz von freiberuflichen Pflegefachpersonen zu verzichten. Ansonsten drohen ihnen erhebliche Nachzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung.

„Angesichts der Corona-Krise benötigen wir alle Pflegefachpersonen, die wir bekommen können“, sagt Drube. Es gebe im Moment viele freiberufliche Pflegefachpersonen, die Seminare geben und denen derzeit die Aufträge wegbrechen. Auch gebe es gut ausgebildete Pflegende, die mittlerweile in einem anderen Beruf arbeiten und die gerade in Kurzarbeit geschickt wurden. „Diese Personen werden nun im Gesundheitswesen dringend gebraucht. Um hier schnelle Anstellungen zu ermöglichen, wäre es wichtig, dass sie kurzfristig und unbürokratisch auf Honorarbasis arbeiten könnten“, erläutert Drube. Personen, die derzeit bereits als Freiberufler tätig sind, seien ohnehin kranken-, renten-, unfall- und haftpflichtversichert. Für Pflegefachpersonen, die von Kurzarbeit betroffen sind und für eine gewisse Zeit auf Honorarbasis in der Pflege arbeiten möchten, sollte es ebenfalls unbürokratische Regelungen geben: Sie müssten dem Arbeitsamt ihre Einkünfte melden und die entsprechenden Versicherungen abschließen.

Es wäre eine wichtige Hilfe für das deutsche Gesundheitswesen, wenn die Anwendung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes vorübergehend ausgesetzt würde, sodass alle freiberuflichen Pflegefachpersonen für einen Übergangszeitraum als Honorarkräfte anerkannt werden können. Auch die Kranken- und Pflegekassen sollten den Einsatz von Honorarkräften in ambulanten Pflegediensten in Zeiten der Corona-Krise akzeptieren. „Nur mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln können wir diese Krise meistern“, betont Drube.

Bundespflegekammer

Die Bundespflegekammer besteht aus den drei bestehenden Pflegekammern der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie dem Deutschen Pflegerat. Sie wurde am 14. Juni 2019 als Bundesvertretung der Pflegekammern in Berlin gegründet. Die jeweiligen Präsidentinnen oder Präsidenten der beteiligten Organisationen vertreten die Bundespflegekammer nach innen und nach außen. Der Sitz ist in Berlin. Die Bundespflegekammer vertritt die Anliegen ihrer Mitglieder auf Bundesebene.

 

 


Quelle: Bundespflegekammer, 24.03.2020 (tB).

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