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Bundesregierung bestätigt Unrechtmäßigkeit von Schwarzarbeit in Pflegehaushalten
Berlin (29. Juli 2009) – Seit vielen Jahren setzt sich der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) gegen illegale Beschäftigungsverhältnisse in Haushalten mit Pflegebedürftigen ein. Immer wieder versuchen allerdings Agenturen und Vermittlungsunternehmen zu suggerieren, dass osteuropäische Arbeitskräfte in Deutschland legal eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Pflegebedürftigen übernehmen könnten. Dabei werden osteuropäische Haushaltshilfen und Kräfte für pflegerische Leistungen auf selbstständiger Basis vermittelt, obwohl sie faktisch abhängig Beschäftigte sind. Dieses Vorgehen ist aber illegal und wird auch im aktuellen Bericht der Bundesregierung gegen die Schwarzarbeit angeprangert.
„Wir begrüßen diese Aussagen der Bundesregierung“, so Bernd Meurer, Präsident des bpa. „Schwarzarbeit in Haushalten mit Pflegebedürftigen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Vergehen, das allen schadet: Die Pflegebedürftigen erhalten keine qualitätsgesicherten Leistungen, den Pflegekassen entgehen Beitragseinnahmen, dem Fiskus fehlen Steuereinnahmen und die eingesetzten Kräfte werden unter Missachtung jeglicher arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften eingesetzt. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Und es muss allen klar sein: Der Einsatz von Scheinselbständigen in Haushalten mit Pflegebedürftigen ist nicht rechtens. Es ist gut, dass die Bundesregierung dieses eindeutig klar stellt.“
Der bpa sieht sich durch den gerade vorgelegten „Elften Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung“ in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Bereits vor einiger Zeit hatte das Amtsgericht München einen Rechtsanwalt wegen Beteiligung an der Beschäftigung von Ausländern ohne entsprechende Genehmigungen zu einer Gesamtgeldbuße von 36.800 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er ungarische Pflegekräfte und Haushaltshilfen als selbständige Arbeitskräfte vermittelte, obwohl diese tatsächlich unselbständig in den jeweiligen Haushalten tätig waren. Damit entfielen für die Arbeitgeber die Sozialabgaben und die Arbeitnehmer ersparten sich die Arbeitsgenehmigungen.
„Die Beschäftigung von Scheinselbstständigen in Haushalten mit Pflegebedürftigen scheint manchmal eine Lösung zu sein. Tatsächlich ist sie aber illegal. Wer Hilfe und Unterstützung für pflegebedürftige Angehörige benötigt, sollte sich an eine von den Pflegekassen zugelassene Pflegeeinrichtung wenden und sich zunächst unverbindlich beraten lassen. Die dortigen Pflege-Profis sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die kompetent beraten und bei der Bereitstellung der verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen behilflich sind. Technische Hilfsmittel wie Hausnotrufe, einfache Anwesenheitsleistungen, Pflegemaßnahmen sowie die Betreuung durch Nachbarn, Familien und die Pflegeeinrichtung lassen sich häufig zum richtigen – und vor allen Dingen: legalen – Hilfemix zusammenfügen“, rät Bernd Meurer.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) vom 29.07.2009.