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Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Bayern – Akte geschlossen
Bundessozialgericht: Kündigung der Versorgungsverträge war rechtswidrig
Berlin (13. Juni 2008) – Seit 2001 versuchen die Landesverbände der Pflegekassen, flächendeckende Wirtschaftlichkeits-Prüfungen vorzubereiten und durchzuführen. Zeitweise schien jedes Mittel recht zu sein, um das Anliegen durchzusetzen. So wurde zahlreichen Einrichtungen selbst der Versorgungsvertrag gekündigt, obwohl diese nur ihre begründeten Zweifel an der geplanten Durchführung klären wollten. Die gebotene juristische Auseinandersetzung mit diesem Vorhaben fand nun ihren Schlusspunkt mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12. Juni.
Der Dritte Senat des Bundessozialgerichts knüpfte direkt an die vorangegangene Rechtsprechung an, wonach eine Wirtschaftlichkeitsprüfung bei unter freien Wettbewerbsbedingungen ausgehandelten Vergütungs-Vereinbarungen weitgehend entbehrlich sei. Begründet wird die jetzige Entscheidung sowohl mit formalen als auch mit inhaltlichen Aspekten. So wird z. B. klargestellt, dass der vorgesehene Prüfauftrag weit über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen einer solchen Wirtschaftlichkeits- und Wirksamkeitsprüfung hinausging. Die fristlose Kündigung bezeichnet der Dritte Senat des BSG als grob rechtswidrig. Aber auch die fristgerechte Kündigung sei rechtswidrig, weil die gesetzlichen Voraussetzungen an die Kündigung eines Versorgungsvertrages nicht berührt seien und dies auch nie behauptet worden sei.
"Nach nunmehr sieben Jahren, die wir intensiv begleitet haben, wurde es höchste Zeit, dass die Akte Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Bayern endgültig geschlossen wurde. Es ist gut, auf Einrichtungen zählen zu können, die auch einen derart langen Rechtsstreit in Kauf nehmen. Die Entscheidung des Dritten Senats des Bundessozialgerichts hat eindeutige Auswirkungen auf andere noch laufende Verfahren. Wir erwarten, dass die weiteren Kündigungen der Versorgungsverträge nun unverzüglich zurückgenommen werden", so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).
Pressemitteilung des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) vom 13.06.2008.