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Bundestag beschließt Kompetenzerweiterungen für Pflegefachpersonen
Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten müssen schnell gestartet werden
Berlin (14. Juni 2021) — Der Deutsche Bundestag hat am Freitag (11. Juni 2021) das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und damit Regelungen zur Pflege beschlossen.
„Von einer Pflegereform kann man nur bedingt sprechen. Doch an einigen entscheidenden Stellen wurden wichtige Markierungen für eine künftig bessere pflegerische Versorgung gesetzt“, weist Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin hin.
Hierzu gehört die geplante Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen. Im neuen 64d SGB V „wurde endlich die Verpflichtung zur Durchführung von Modellvorhaben in jedem Bundesland zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten aufgenommen und dies auch mit Zeiten hinterlegt. Damit hat der Gesetzgeber aus dem Scheitern der 2012 in Kraft getretenen Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V des G-BA gelernt.
Nur durch ein gutes Zusammenwirken von Ärzten und Pflegefachpersonen ist künftig die pflegerische Versorgung sicherzustellen. Das müssen die Kassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Ärztekammern endlich wirklich verstehen. Die pflegerische Versorgung braucht interprofessionelle Zusammenarbeit. Alte Gewohnheiten und Berufsdünkel haben ausgedient. Die Pflegefachpersonen sind keine Gegner. Sie sind gut ausgebildet und seit langem zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde bereit.“
Spätestens zum 1. Januar 2023 sollen die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen mit den Modellvorhaben starten. Zuvor sollen in einem Rahmenvertrag bis zum 31. März 2022 die Einzelheiten festgelegt werden.
„Der Deutsche Pflegerat ruft alle Beteiligten auf, die Fristen nicht auszureizen, sondern sich sofort auf den Weg für eine bessere pflegerische Versorgung im Zusammenspiel aller Professionen zu machen. Es ist richtig, dass die Bundespflegekammer am Entscheidungsprozess zum Rahmenvertrag beteiligt ist.“
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Mitgliedsverbände
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Quelle: Deutscher Pflegerat e.V., 14.06.2021 (tB).
Schlagwörter: DPR, Gesundheitspolitik, Pflege, Übertragung ärztlicher Tätigkeiten