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Bundestag
DRK-Schwesternschaften bleiben Ausbildungsträger
Berlin (30. September 2019) — Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 die am 28. August 2019 vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Änderung des DRK-Gesetzes beschlossen. Damit bleibt die Rolle der DRK-Schwesternschaften als Ausbildungsträger auch unter den Bedingungen des Pflegeberufegesetzes ab Januar 2020 gesichert und erhalten.
Die DRK-Schwesternschaften gehören mit jährlich rund 3.800 Ausbildungsplätzen für Pflegeberufe zu einem der größten Ausbildungsträger in Deutschland. Diese Ausbildungsplätze sind jetzt gerettet. Durch die Änderung im DRK-Gesetz leisten die DRK-Schwesternschaften auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsrekrutierung in der Pflege. Damit ist zugleich gewährleistet, dass die Rotkreuzschwestern als Teil der Nationalen Hilfsgesellschaft im Kriegs-, Krisen- und Katastrophenfall im In- und Ausland laut DRK-Gesetz auch zur Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr zur Verfügung stehen.
Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes e.V.: „Dank der Unterstützung durch die Bundesregierung bleiben die DRK-Schwesternschaften auch künftig Garant für vorbildliche Pflegeausbildung. Als Partner der breit angelegten bundesweiten Ausbildungsoffensive können wir so einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die dringend benötigten Pflegekräfte für unser Land zu gewinnen.“
Generaloberin Gabriele Müller-Stutzer, Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften vom DRK e.V.: „Ich freue mich, dass die besondere Rolle der DRK-Schwesternschaften als wichtiger Ausbildungsträger auch in Zukunft im Sinne der Aufgaben des DRK gesichert ist. Wir werden uns auch weiterhin für eine fachlich hochqualifizierte Pflege in Deutschland stark machen.“
Der Verband der Schwesternschaften vom DRK e.V. vertritt als Dachorganisation bundesweit 31 DRK-Schwesternschaften und rund 20.000 Rotkreuzschwestern. Er bietet hochwertige Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen für die Rotkreuzschwestern an und macht sich für ein Gesundheits- und Pflegesystem stark, das eine Verbindung von Qualität und Menschlichkeit in der Gesundheitsversorgung fördert und passgenaue Hilfen für kranke und hilfebedürftige Menschen ermöglicht. Die 31 DRK-Schwesternschaften decken das gesamte Versorgungsspektrum der professionellen Pflege ab und sind kompetenter Partner für Gesundheit und Pflege.
- Informationen zu den Rotkreuzschwesternschaften finden Sie unter: www.rotkreuzschwestern.de
Quelle: DRK Bundesverband, 30.09.2019 (tB).