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Bundesteilhabegesetz
DBSV kündigt Widerstand an
Berlin (2. Mai 2016) – „Blinde, sehbehinderte und taubblinde Menschen dürfen nicht zu Verlierern des Bundesteilhabegesetzes werden!“ So steht es in einer Resolution, die der Verwaltungsrat des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) am vergangenen Wochenende in Berlin einstimmig verabschiedet hat. Das Forderungspapier nennt zehn Themenbereiche, in denen der Verband massiven Nachbesserungsbedarf sieht – vom völligen Ausschluss sehbehinderter Menschen von der Eingliederungshilfe über Bildungseinschränkungen bis zu Benachteiligungen bei der Blindenhilfe.
Auslöser ist der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes, der am Dienstag vergangener Woche veröffentlicht wurde. „Für die Menschen, die wir vertreten, ist das eine Liste der Grausamkeiten“, stellt DBSV-Präsidentin Renate Reymann fest. Nicht immer steckt unbedingt Absicht dahinter: „Ich glaube, dass beispielsweise die Versorgung blinder und sehbehinderter Studenten mit Hilfsmitteln schlicht und ergreifend vergessen wurde.“
Was die große Linie des Gesetzentwurfes anbelangt, sieht es allerdings anders aus: „Die Bundesregierung setzt ihre Prioritäten in anderen Politikbereichen und behinderte Menschen fallen dabei hinten runter“, konstatiert Renate Reymann. Bereits in der Einführung zum Entwurf wird die Absicht bekundet, vor dem Hintergrund steigender Betroffenenzahlen auf die Kostenbremse zu treten. Aus Sicht von Reymann hat die Bundesregierung damit die Weichen gestellt: „Das heißt mit anderen Worten doch klipp und klar: Im Behindertenbereich muss gespart werden, für mehr Gerechtigkeit und echte Teilhabe ist kein Geld da.“
Der DBSV hat beschlossen, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine Verbesserung des Teilhabegesetzes zu kämpfen. „Dieses Gesetzesvorhaben ist einmal mit dem Anspruch angetreten, die Situation behinderter Menschen spürbar zu verbessern. Wir werden die Bundesregierung in den kommenden Wochen und Monaten beim Wort nehmen!“, kündigt Renate Reymann an.
- Den Referentenentwurf, die Resolution des DBSV und viele weitere Informationen zum Bundesteilhabegesetz finden Sie unter www.teilhabegesetz.dbsv.org
Quelle: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV ), 02.05.2016 (tB).