Bundesverband Pflegemanagement

Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)

 

Berlin (29. Oktober 2012) – Ab 1. Januar 2013 tritt das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) in Kraft, mit dem sich die Leistungen für Demenzkranke verbessern sollen. Um die neuen Leistungen zu finanzieren, soll der Beitragssatz für die Pflegeversicherung ab 2013 von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent steigen – bei Kinderlosen steigt der Beitrag auf 2,3 Prozent. Experten gehen jedoch davon aus, dass die 1,1 Milliarden Euro, die durch die Beitragserhöhung zusätzlich eingenommen werden, nicht ausreichen, um den Finanzierungsbedarf zu decken.

 

 

Die wichtigsten Leistungen des PNG

 

Bisher ist es so, dass Versicherte mit erheblich eingeschränkten Alltagskompetenzen ohne Pflegestufe bis zu maximal 200 Euro monatlich für Betreuungspflege und Tagesgruppen erstattet bekommen. Ab 2013 erhalten sie im Monat zusätzlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen in Höhe von 225 Euro.

 

Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten künftig ein auf 305 Euro erhöhtes Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die bis zu 665 Euro aufgestockt werden. In der Pflegestufe II wird ein höheres Pflegegeld von 525 Euro gezahlt, bei Pflegesachleistungen wird der Betrag auf 1.250 Euro angehoben.

 

Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, erhalten künftig einen Aufschlag von 200 Euro im Monat, um eine Pflegekraft einstellen zu können. Die Gründung dieser Wohngruppen soll mit 2.500 Euro pro Person unterstützt werden, insgesamt stehen dafür 30 Millionen Euro bereit.

 

Neben den grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen können Pflege- und Betreuungsdienste häusliche Betreuungsdienste anbieten und erbringen. Dies kann neben den Leistungsmodulen künftig auch durch Stundensätze erfolgen. Betreuungsdienste erhalten die Möglichkeit, Verträge mit den Pflegekassen abzuschließen.

 

Ab 2013 gilt der sogenannten „Pflege-Bahr“: Wer dann eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließt, bekommt einen staatlichen Zuschuss von fünf Euro im Monat. Mindestens zehn Euro monatlich muss der Versicherte aus eigener Tasche bezahlen. Ziel der privaten Pflegezusatzvorsorge ist es, die finanzielle Lücke bei der Pflegeabsicherung zu verringern.

 

Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der neben körperlichen auch kognitive und psychische Defizite berücksichtigt, lässt allerdings weiter auf sich warten. Dabei wurde bereits 2006 unter der großen Koalition ein Beirat einberufen, der den Pflegebedürftigkeitsbegriff überprüfen sollte.

 

„Ein neues Gesetz ohne die Neudefinition des Pflegebürftigkeitsbegriffes ist viel zu kurz gegriffen und unzureichend“, kritisiert Vorstandsvorsitzender Peter Bechtel. „Zwar ist das Gesetz grundsätzlich zu begrüßen, aber nur als Tropfen auf den glühend heißen Stein zu sehen.“ Grundlage für das Gesetz müsse der Pflegebedürftigkeitsbegriff sein, der in Zusammenarbeit mit dem DPR und hochkarätigen Experten unter Leitung von Dr. Gohde bereits erarbeitet wurde.

 

Vorstandsmitglied Matthias Mört bemängelt, dass die Reduzierung von Pflegefachkräften zu Pflegekräften in einigen Passagen des Gesetzes künftig niedrigschwellige Dienstleistungen im Rahmen des SGB XI ermöglicht. „Dies wird natürlich die Zahl der Dienstleister erhöhen, jedoch gleichzeitig auch zu Qualitätseinbußen führen.“

 

Bechtel fordert ein Pflegestrukturgesetz, das – ähnlich dem Versorgungsstrukturgesetz – nicht nur die Belange der Leistungsempfänger berücksichtigt, sondern auch die der Leistungserbringer, der Profession Pflege. Es sei längst überfällig, dass die Politik den Gesamtkomplex Pflege endlich als gesamtgesellschaftliche Herausforderung definiere und über einen Bundespflegeplan zu einer abgestimmten Zukunftskonzeption komme.

 


 

Quelle: Bundesverband PflegeManagement, 29.10.2012 (tB).

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