Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)

Bessere Pflege durch zusätzliche Betreuungsleistungen

 

Berlin (1. Juli 2008) – Pflegekassen legen Richtlinie zum zügigen Leistungsbezug vor Die Pflegeversicherungs-Reform bringt eine höhere finanzielle Förderung für ambulant betreute Demenzkranke und bessere Betreuungsmöglichkeiten für altersverwirrte Menschen in Pflegeheimen durch so genannte zusätzliche Betreuungsleistungen. Anstatt 460 Euro im Jahr erhalten Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die in der eigenen Wohnung leben, seit heute bis zu 2.400 Euro. In den Heimen finanziert die Pflegeversicherung zusätzliche Betreuungskräfte. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), begrüßt dies: „Für Pflegeheime und Pflegedienste bedeuten die neuen Regelungen eine große Chance, die Betreuungssituation ihrer Bewohner und Kunden weiter zu verbessern. Wir begrüßen, dass dies nun ohne zusätzlichen Kostenaufwand für die Betroffenen geschehen kann.“ Eine vom Ministerium für Gesundheit soeben genehmigte Richtlinie regelt die Zuordnung der Leistungsverbesserungen, bestimmt die Leistungsempfänger und klärt, wie diese Leistungen zur Verfügung gestellt werden. „Die neue Richtlinie ermöglicht im stationären Bereich eine zügige Verbesserung der Betreuung zugunsten der Betroffenen. Heimbewohner sollen schnell von der vorgesehenen besseren Betreuung und Begleitung profitieren“, kommentiert Bernd Meurer. „Im ambulanten Bereich hätten wir uns gewünscht, dass die Betroffenen und deren Angehörige ohne Antrag monatlich 200 Euro bekommen. Jetzt erhalten sie zunächst 100 Euro im Monat und erst auf Antrag 200 Euro“, erklärt der bpa-Präsident.

 

Seit dem 1. Juli können Pflegeheime „zusätzliche Betreuungsleistungen“ insbesondere für Bewohner mit demenziellen Erkrankungen anbieten. Diese Leistungen werden durch zusätzliches Personal erbracht. Die Kosten trägt vollständig die Pflegekasse. Der bisherige Pflegesatz ändert sich dadurch nicht. Damit die Pflegekassen wissen, welche Bewohner die neuen Leistungen beziehen können, sieht die neue Richtlinie vor, dass stationäre Pflegeeinrichtungen eine Übersicht mit den Heimbewohnern vorlegen, bei denen entweder der MDK bereits eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt hat oder die nach Einschätzung des Heims einen besonderen Betreuungsbedarf aufweisen.

 

„Die Richtlinie greift damit einen Vorschlag des bpa auf. Dieses pragmatische Vorgehen begrüßen wir. Dadurch, dass die Pflegeeinrichtungen eine Übersicht der entsprechenden Bewohner vorlegen, spart man viel Zeit. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen können so zugunsten der Betroffenen schnell und unbürokratisch umgesetzt werden“, so Bernd Meurer weiter. Nicht ganz so unbürokratisch ist das Verfahren im ambulanten Bereich. Bisherige Bezieher des zusätzlichen Betreuungsbetrags erhalten automatisch den Grundbetrag von 100 Euro monatlich. Zusätzlich können jetzt auch Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die keine Pflegestufe zugesprochen bekommen haben, diese Leistungen beantragen.

 

Sofern der MDK im Rahmen einer bisherigen Begutachtung bereits eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt hat, gewährt die Pflegekasse auf Antrag den erhöhten Betreuungsbedarf von 200 Euro im Monat, falls hierfür Hinweise vorliegen. Hat der MDK noch keine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt hat und der erhöhte Betrag von 200 Euro wurde beantragt, begutachtet er entweder nach Aktenlage oder durch eine Untersuchung im häuslichen Umfeld. Die Entscheidung liegt letztendlich bei der Pflegekasse.


Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) vom 02.07.2008 (tB).

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