Corona-Krise & Pflege:
Nicht nur nach Fehlern, sondern nach Lösungen suchen!

  • Zwischenfazit des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege

 

Berlin (10. Juli 2020) — Es ist Zeit, ein erstes Zwischenfazit für die Pflege zu ziehen. Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, erklärt:

„Die Corona-Pandemie hat die Pflege vor große Herausforderungen gestellt. Fehlende Schutzausrüstung, Personal- und Versorgungsengpässe sowie die besondere Gefahr, die das Coronavirus vor allem für die Bewohner von Pflegeeinrichtungen darstellt, waren und sind zum Teil noch immer die bestimmenden Themen. Auf allen Ebenen wurde schnell, engagiert und kompetent gehandelt, umfassende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Funktionieren des Gesundheitswesens ergriffen. Dafür ist Anerkennung und Dank auszusprechen.

Vieles davon war richtig und wichtig. Die Maßnahmen waren sehr erfolgreich. Die Verbreitung des Virus konnte durch einen gesamtgesellschaftlichen Kraftakt sehr deutlich verlangsamt werden. Jetzt ist es Zeit, ein erstes Fazit zu ziehen: Durch das Coronavirus wurden uns – wie durch ein Brennglas – Stärken und Schwachstellen in der Versorgung der Pflegebedürftigen und Patienten gezeigt, aber eben auch Potenziale zur Weiterentwicklung. Hier müssen wir ansetzen, um auch künftigen Herausforderungen selbstbewusst und handlungsfähig begegnen zu können:

 

Mehr Flexibilität und Unterstützung für die häusliche Pflege

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stehen nicht nur in einer Pandemie immer wieder vor der Herausforderung, von einem auf den anderen Tag die häusliche Pflege anders organisieren zu müssen, z.B. weil der Pflegebedarf sich ändert. Dazu ist ein hohes Maß an Flexibilität bei den ambulanten Pflegeleistungen notwendig. Für die aktuellen, pandemiebedingten Versorgungsprobleme wurde diese Flexibilität punktuell und befristet geschaffen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen benötigen sie jedoch deutlich umfassender und dauerhaft. In meinem Konzeptpapier zum Entlastungsbudget 2.0 habe ich deshalb einen praktikablen Vorschlag zur Neujustierung der ambulanten Pflegeleistungen vorgelegt. Nahezu alle Leistungen bei häuslicher Pflege sollten demnach in zwei flexibel abrufbaren Budgets, dem Pflege- und Entlastungsbudget, zusammengefasst werden. Zusammen mit einer vertrauensvollen, unabhängigen Beratung vor Ort durch den Pflege Ko-Piloten werden individuelle und passgenaue Pflegesettings endlich möglich.

 

Flächendeckend faire Löhne 

Pflegekräfte brauchen nicht nur Applaus oder einmalige Pflegeboni, sondern vor allem eine flächendeckend attraktive Entlohnung mindestens auf Tarifniveau und optimale und familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Es ist beschämend, dass so viele Arbeitgeber in der Langzeitpflege und in den Kliniken sich da einfach nicht bewegen wollen. Die Sozialpartner müssen sich endlich auf einen Tarifvertrag einigen, welcher auf die gesamte Langzeitpflegebranche erstreckt werden kann. In diesem Tarifvertrag sollten neben attraktiven Löhnen insbesondere zeitgemäße Arbeitszeitmodelle vorgesehen werden. Daneben muss endlich die Refinanzierung von Tariflöhnen Realität werden, so dass gerade auch ambulante Pflegedienste gegenüber Kostenträgern nicht mehr als Bittsteller auftreten müssen.

 

Stationäre Pflege: Keine Entscheidung ohne Bewohnervertretung!

In den letzten Wochen und Monaten hat sich deutlich gezeigt, wie schwierig es ist, den Gesundheitsschutz der Bewohner von Pflegeeinrichtungen in Einklang zu bringen mit ihren Rechten und Wünschen. So haben die strikten Besuchsverbote zu Situationen geführt, die für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nur schwer auszuhalten waren. Sie haben auf belastende Weise die in Pflegeeinrichtungen immer notwendige Abwägung zwischen der Würde und Selbstbestimmung der Bewohner und den Hygienerestriktionen zum Lebensschutz in die Öffentlichkeit gerückt. Man darf aber nie vergessen: Für die Bewohnerinnen und Bewohner ist es nicht nur eine Pflegeeinrichtung, es ist ihr Zuhause. Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen benötigen nicht nur Schutz vor Infektionen, sondern auch die Gewissheit, jederzeit selbstbestimmt Einfluss auf ihre Lebensbedingungen nehmen zu können. Einrichtungen benötigen dafür die nötige Rückendeckung und pragmatische Handlungsempfehlungen für Besuchskonzepte. Aber die Bewohner müssen vor Ort auch gefragt werden, was ihnen wichtig ist. Es ist deshalb unerlässlich, dass besondere Besuchskonzepte in Zeiten einer Pandemie nur unter Beteiligung der Bewohnervertretungen umgesetzt werden. Denn eine Entscheidung über die Köpfe der Betroffenen hinweg verletzt nicht nur Rechte, sondern vor allem ihre Würde und Selbstbestimmung – und das in der womöglich letzten Lebenszeit.

 

Neue Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe 

Die Pandemie hat deutlich ins Bewusstsein gerückt, dass eine gute interprofessionelle Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe notwendig ist, um eine optimale Versorgung der Patienten und Pflegebedürftigen auch in Krisenzeiten sicherzustellen. Mit den CoronaGesetzen wurde Pflegekräften und anderen Gesundheitsfachberufen mehr Verantwortung durch die Befugnis zur Ausübung von heilkundlichen Tätigkeiten ermöglicht. Dieser Schritt war richtig, da Pflegefachkräfte grundsätzlich zur Übernahme ausgewählter heilkundlicher Aufgaben qualifiziert sind. Und der Gesetzgeber hat diese Kompetenzen nun endlich anerkannt.

Nun gilt es, den Strategieprozess des Bundesministeriums für Gesundheit zur interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheits- und Pflegebereich engagiert und auch zeitnah voranzutreiben und die für Notlagen übertragene Verantwortung in den Regelbetrieb zu übernehmen.

Aufgaben, wie beispielsweise die Versorgung chronischer Wunden, Diabetes oder Infusionstherapien sollten endlich auf Pflegefachkräfte übertragen werden. Gleichzeitig müssen aber auch die Fachkräfte stärker von einfachen pflegerischen Verrichtungen und pflegefernen Hilfstätigkeiten entlastet werden. Die Versorgung der Zukunft wird nur mit einem guten Qualifikationsmix und in verstärkter interprofessioneller Zusammenarbeit über die Sektorengrenzen hinaus gelingen können.

 

Flexibilität, aber auch wirksame Kontrolle beim Personaleinsatz 

Flexible Regelungen zum Personaleinsatz und das Aussetzen der Regelprüfungen in den Pflegeeinrichtungen waren wichtige Impulse, um den rechtlichen Rahmen für eine akute Krisensituation in Langzeitpflegeeinrichtungen zu setzen. Beschwerden, dass in Coronafreien Einrichtungen keine Betreuungsleistungen mehr stattfinden oder Betreuungskräfte unerlaubterweise regelhaft für Pflegeleistungen eingesetzt werden, offenbaren, dass einige Einrichtungen diese Flexibilität „missverstanden“ haben. Der Einsatz zusätzlicher Betreuungskräfte zur echten Betreuung ist gerade in Zeiten von pandemiebedingten Kontaktsperren und Besuchsverboten von unschätzbarem Wert für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Zum Schutz der Pflegebedürftigen und Mitarbeiter muss ein nicht sachgerechter Umgang mit diesen Regelungen konsequent und über Anlassprüfungen sanktioniert werden.

 

Konsequenter Ausbau der Digitalisierung

Die Maßnahmen zum Infektionsschutz in den letzten Wochen haben erneut gezeigt, dass die Digitalisierung kein Selbstzweck ist, sondern Patienten und Pflegebedürftigen nützt und ihre Versorgung verbessert. Wie im Koalitionsvertrag und im gerade verabschiedeten Digitalen-Versorgungs-Gesetz vorgesehen, müssen deshalb alle Pflegeeinrichtungen zeitnah an die Telematik-Infrastruktur angebunden werden. Pflegekräfte müssen sicher, schnell und aufwandsarm mit niedergelassenen Ärzten, Physiotherapeuten, Apothekern und Krankenhäusern kommunizieren können. Auf dem Weg der Digitalisierung im Gesundheitswesen muss weiter unter konsequenter Einbeziehung der Pflege vorangeschritten werden. Denn besser vernetzt bedeutet für die Pflegebedürftigen besser versorgt.“

 

 

 


Quelle: Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, 10.07.2020 (tB).

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