Corona-Tests im Pflegeheim – Neue Corona-Verordnung sieht eine Testpflicht in Pflegeeinrichtungen vor

 

Berlin (15. Dezember 2020) — Die am Wochenende getroffene Vereinbarung zur Eindämmung der Pandemie von den Regierungschefinnen und -chefs der Länder und der Kanzlerin sieht neben weitreichenden Kontaktbeschränkungen auch eine Testpflicht in Pflegeeinrichtungen vor. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt das Ziel, die besonders gefährdete Gruppe der Pflegebedürftigen zu schützen, befürchtet aber eine Überlastung der Pflegefachpersonen in den Einrichtungen.

„Es ist in der aktuellen Situation sehr wichtig, dass die hoch gefährdeten Menschen in den Pflegeeinrichtungen vor dem Virus geschützt werden, ohne sie wieder vollständig zu isolieren“, sagt Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK zur neuen Verordnung. Der Beschluss legt fest, dass die beruflich Pflegenden in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten FFP2-Masken tragen und die Länder werden zeitnah Verordnungen zur Testpflicht verabschieden. In diesen sollen mehrere Tests pro Woche für die Mitarbeitenden im Pflegedienst angeordnet werden.

„Das berechtigte Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner, ihre Angehörigen gerade an Weihnachten zu sehen, steht im Konflikt mit der Verhütung einer Ansteckung und den erweiterten Testanforderungen. Die Testpflicht stellt eine große Herausforderung für die Einrichtungen dar“, erläutert Bienstein. „Nur geschultes Personal – also primär Pflegefachpersonen – kann testen und die Einrichtungen sind auch aufgefordert, die Besucherinnen und Besucher zu testen. Jeder Test dauert etwa 20 Minuten, in denen die Pflegefachpersonen in der Versorgung wegfallen. Die Einrichtungen dürfen mit der Herausforderung nicht alleine gelassen werden. Sie benötigen personelle Unterstützung von außen, wenn sie den Anforderungen der Testpflicht nachkommen wollen. Und es müssen natürlich auch Masken und Testmaterial in ausreichender Menge vorhanden sein. Bei letzterem haben anscheinend vor allem kleinere Betriebe oft Probleme.“

Für die Weihnachtszeit appelliert der DBfK daher an die Angehörigen, Besuche auf den engsten Familienkreis zu beschränken und im Vorfeld eine freiwillige Kontaktbeschränkung im persönlichen Umfeld einzuhalten, um das Risiko einer Ansteckung zu reduzieren. „Sprechen Sie sich gut mit den Einrichtungen und ambulanten Diensten ab. Für die Einrichtungen wird das Weihnachtsfest in diesem Jahr eine große Herausforderung und sie brauchen die Solidarität der Angehörigen – nicht zuletzt im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner.“, so Bienstein.

 


Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK e.V., 15.12.2020 (tB).

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