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Cytomegalie-Infektion in der Schwangerschaft: Die unterschätzte Gefahr für das Kind
Immun-Test bei Frauen mit Kinderwunsch
Köln (29. Januar 2009) – Die Fakten sind alarmierend: Eine Cytomegalie-Infektion ist die häufigste Virus-Erkrankung in der Schwangerschaft und kann schwere Schäden für das Kind nach sich ziehen. Die Anzahl der Betroffenen wurde in jüngsten Expertenangaben deutlich nach oben korrigiert. Danach erkranken in Deutschland jährlich etwa 1900 Ungeborene an einer Infektion mit dem Cytomegalievirus (CMV), mindestens 700 davon erleiden in der Folge Beeinträchtigungen wie Gehörverlust, Sehstörungen oder mentale Retardierung. Dennoch ist die Infektion in der Öffentlichkeit kaum bekannt, von Medizinern wird die Gefahr oft unterschätzt. Angesichts der neuen Zahlen plädiert die Ärztliche Genossenschaft GenoGyn für mehr Aufklärung und Prävention durch Immun-Tests bei Frauen mit Kinderwunsch.
„In Anbetracht der Bedeutung von CMV-Infektionen wegen ihrer Häufigkeit und ihrer möglichen massiven Auswirkungen mit schweren Erkrankungen des Neugeborenen, u.a. Wachstumsstörungen, Störungen des zentralen Nervensystems, Epilepsie, Schwerhörigkeit, Organschäden und erhöhter Säuglingssterblichkeit, besteht dringender Handlungsbedarf“, sagt der Kölner Frauenarzt Dr. Wolf Dieter Fiessler aus dem GenoGyn-Vorstand. Sein Appell: „Im Rahmen einer Beratung bei Kinderwunsch sollte u.a. nicht nur der Röteln- und Windpockenschutz abgeklärt werden. Auch die Bestimmung des CMV-Immunstatus vor einer geplanten Schwangerschaft ist sinnvoll, weil erstens seropositive Frauen, also Frauen mit natürlichem Immunschutz, mit einer Sorge weniger ihre Schwangerschaft planen können und zweitens, weil seronegative Patientinnen zwar derzeit nicht geimpft, aber gezielt auf entsprechende Hygiene und Expositionsprophylaxe hingewiesen werden können, um das Risiko einer Erstinfektion während der Schwangerschaft zumindest einzugrenzen“.
Der Hintergrund: Das Cytomegalovirus gehört zur Gruppe der Herpesviren und ist weltweit verbreitet. Die Infektion verläuft meist harmlos, oft ohne oder nur mit geringen, grippeähnlichen Beschwerden. Für Frauen, bei denen die Erstinfektion außerhalb der Schwangerschaft liegt, ist das Risiko bei einer Re-Infektion während der Schwangerschaft sehr gering. Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft stellt jedoch eine erhebliche Gefahr für das Kind im Mutterleib dar. Sie verläuft zumeist unbemerkt, die Folgen werden oft erst nach der Geburt offensichtlich. Gefährdet sind vor allem Frauen ohne CVM-Antikörper, die privat oder beruflich engen Umgang mit Kleinkindern haben, weil diese häufig Überträger von CMV-Viren sind.
„Bei negativem Immunstatus können eine Expositionsprophylaxe und Hygienemaßnahmen zu mehr Sicherheit führen. Gleichzeitig ermöglichen weitere Bluttests als Verlaufskontrollen während der Schwangerschaft die frühzeitige Diagnose einer CMV-Erstinfektion“, so Dr. Fiessler. „Denn durch die Hyperimmunglobulin-Therapie besteht inzwischen eine hoffnungsvolle Behandlungsmöglichkeit. Sie ist allerdings noch nicht zur Behandlung des Ungeboren zugelassen, im Einzelfall jedoch außerhalb der Zulassung nach sorgfältiger Abwägung jetzt schon möglich.“ Die Zulassung hängt von den Ergebnissen einer seit 2006 laufenden Studie ab und könnte ein erster Schritt zu einem allgemeinen CMV-Screening von Schwangeren sein, wie es zurzeit noch nicht generell empfohlen wird. So ist der Bluttest zur Feststellung des Cytomegalie-Immunstatus von Schwangeren bisher auch nicht Teil der Mutterschaftsrichtlinien. „Daher kann die Überprüfung des CMV-Status bei Kinderwunsch und insbesondere während der Schwangerschaft ohne konkrete Indikation und ohne Krankheitsverdacht derzeit nur als freiwillige IGeL-Leistung angeboten werden“, so das Vorstandsmitglied der GenoGyn. „Es bleibt also der Entscheidung der symptomfreien Patientin mit Kinderwunsch, beziehungsweise der Schwangeren ohne Erkrankungshinweise überlassen, den Test auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Entsprechend wichtig sind Aufklärung von Öffentlichkeit und Fachkreisen sowie initiative Beratung durch den betreuenden Gynäkologen, denn nur Frauen, die die Gefahr kennen, können handeln.“
Quelle: Pressemitteilung der Ärztlichen Genossenschaft GenoGyn vom 29.01.2009.