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Bei Sterblichkeit, Symptomatik und Lebensqualität keine Unterschiede feststellbar

Dabrafenib bei schwarzem Hautkrebs: Zusatznutzen ist nicht belegt

Köln (2. Januar 2014) – Dabrafenib (Handelsname Tafinlar) ist seit August 2013 zur Behandlung von fortgeschrittenem schwarzem Hautkrebs zugelassen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat mit einer frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) überprüft, ob dieser neue Wirkstoff gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen bietet.
Demnach ist ein Zusatznutzen von Dabrafenib nicht belegt: Was Sterblichkeit, Symptomatik, gesundheitsbezogene Lebensqualität und den Abbruch der Behandlung wegen unerwünschter Ereignisse betrifft, ist ein Vorteil aus dem Dossier nicht ableitbar. In Hinblick auf weitere Nebenwirkungen sind die Daten zu unsicher, um Aussagen treffen zu können.



G-BA bestimmt Dacarbazin als zweckmäßige Vergleichstherapie

Dabrafenib kommt für erwachsene Patientinnen und Patienten mit einem Melanom infrage, in dem sich ein bestimmtes verändertes Protein (BRAF-V600-Mutation) befindet und das nicht mehr operabel ist oder bereits Absiedelungen (Metastasen) gebildet hat.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Wirkstoff Dacarbazin festgelegt.


Studie lässt Therapiewechsel zu

In die Bewertung einbezogen wurde eine Studie (BREAK-3), die Dabrafenib und Dacarbazin direkt verglich. Dabei war von Beginn der Studie an vorgesehen, dass die Patientinnen und Patienten von der Dacarbazin- in die Dabrafenibgruppe wechseln konnten, sobald ein Fortschreiten der Erkrankung im Röntgenbild sichtbar wurde (radiologische Progression).

Durch den Wechsel der Therapie bleibt unklar, auf welche Behandlung das jeweilige Ergebnis zurückzuführen ist – für die Sterblichkeit gilt das ebenso wie für Symptomatik, Lebensqualität und Nebenwirkungen. Insofern ist die Aussagesicherheit der Studienergebnisse von vornherein stark eingeschränkt.


Kein Überlebensvorteil

Die Daten zum Gesamtüberleben zeigen keinen statistisch signifikanten Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Der Hersteller macht in seinem Dossier aber einen Vorteil für das Überleben geltend und beruft sich dabei insbesondere auf die gemessene Zeit, die die Patienten überleben, ohne dass ein Fortschreiten der Erkrankung im Röntgenbild sichtbar wird (PFS = Progression Free Survival).

Dabei handelt es sich jedoch um einen sogenannten Surrogatendpunkt, also ein Ersatzkennzeichen. Dieses zu verwenden, ist aber nur dann sinnvoll, wenn die Wirkung der Behandlung auf das Surrogat (PFS) vorhersagt, wie sich die Behandlung auf den patientenrelevanten Endpunkt (Gesamtüberleben) auswirkt. Da dieser Zusammenhang zwischen PFS und Gesamtüberleben im Dossier jedoch nicht nach den erforderlichen wissenschaftlichen Kriterien abgesichert wurde, kann das IQWiG die PFS-Daten nicht für die Bewertung heranziehen.


Daten zu Lebensqualität zum Teil nicht auswertbar

Die gesundheitsbezogene Lebensqualität wurde in der Studie mit Hilfe von zwei verschiedenen Fragebögen erhoben. Im Fall des speziell für Krebserkrankungen entwickelten Instruments (EORTC QLQ-C30) gibt es keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den beiden Gruppen. Im Fall des indikationsübergreifenden Fragebogens EQ-5D liegen keine auswertbaren Ergebnisse vor.

Auch bei der Symptomatik zeigen sich keine relevanten Unterschiede zwischen den beiden Studienarmen.


Nebenwirkungen: Unterschiedlich lange Behandlung macht Daten unsicher

Bei den Nebenwirkungen lassen die verfügbaren Daten kaum Aussagen zu. Das liegt vor allem daran, dass die Patientinnen und Patienten in den beiden Studienarmen unterschiedlich lange behandelt und beobachtet wurden – mit Mittel 4,9 Monate bei Dabrafenib und 2,8 Monate bei Dacarbazin. Je länger eine Behandlung dauert, desto wahrscheinlicher ist es aber, dass Nebenwirkungen auftreten. Insofern sind die Ergebnisse zuungunsten von Dabrafenib verzerrt und für die meisten Aspekte von Nebenwirkungen nicht aussagekräftig.

Davon ausgenommen ist lediglich der Endpunkt „Abbruch der Behandlung aufgrund unerwünschter Ereignisse“. Hier zeigten sich jedoch keine statistisch signifikanten Gruppen-Unterschiede.

Da bei Sterblichkeit, Symptomatik und Lebensqualität positive Effekte fehlen und die Daten zu Nebenwirkungen zu unsicher sind, sieht das IQWiG in der Gesamtschau keine Belege für einen Zusatznutzen von Dabrafenib im Vergleich zu Dacarbazin.


G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung, das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch, das ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen kann. Der G-BA trifft einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.

Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt eine Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website Gesundheitsinformation.de finden Sie zudem eine allgemeinverständliche Kurzinformation.
Auf der Website des G-BA sind sowohl allgemeine Informationen zur Nutzenbewertung nach §35a SGB V als auch zur Bewertung von Dabrafenib zu finden.

Weitere Informationen

https://www.iqwig.de/de/projekte_ergebnisse/projekte/arzneimittelbewertung/a13_35_dabrafenib_
nutzenbewertung_gemass_35a_sgb_v_dossierbewertung.5344.html
 – zu
Kurzfassung und Nutzenbewertung

http://www.gesundheitsinformation.de/schwarzer-hautkrebs-welche-vor-oder-nachteile-hat-dabrafenib-tafinlar.1183.de.html – zur Gesundheitsinformation


Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 02.01.2014 (tB).

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