Das Bundesgesundheitsministerium hat der Erstattung von Real-Time-Messgeräten (rtCGM) für insulinpflichtige Typ 1- und Typ 2-Diabetiker zugestimmt

Kontinuierliche Glukosemessung wird Kassenleistung

Meerbusch (15. September 2016) – Nach fast 10-Jähriger Prüfungsphase hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juni 2016 entschieden, die kontinuierliche Glukosemessung in die vertragsärztliche Versorgung aufzunehmen und eine entsprechende Richtlinie erlassen. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Entscheidung des G-BA nun bestätigt und die entsprechende Richtlinie genehmigt. „Damit haben seit dem 7. September viele betroffene Patientinnen und Patienten nach einer Verordnung ihres behandelnden Arztes Anspruch auf die Versorgung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) zur kontinuierlichen Glukosemessung. Dies ist ein Meilenstein für viele Menschen mit insulinpflichtigem Diabetes und ein Erfolg für unseren jahrelangen Einsatz dafür, dass Patienten Zugang zu diesem Therapiefortschritt erhalten“, so Wolfgang Frisch, Geschäftsführer Medtronic GmbH in Deutschland. Der G-BA begründet seinen Beschluss darüber, dass eine kontinuierliche interstitielle (im Unterhautfettgewebe) Glukosemessung mit rtCGM-Geräten das Risiko von Unterzuckerungen verringert. Weiterhin könne die Anzahl der Blutglukoseselbstmessungen reduziert und die Stoffwechsellage langfristig verbessert werden.

Bei Real-Time-CGM handelt es sich um Messgeräte, die den Glukosewert von Menschen mit Diabetes im Unterhautfettgewebe mittels eines fadenförmigen Sensors kontinuierlich messen, diese Daten an eine Insulinpumpe oder ein anderes Empfangsgerät übertragen und Warnmeldungen abgeben können. Bereits vor 20 Jahren hatte die Forschung an den ersten Glukosesensoren begonnen. Studien haben belegt, dass die Diabetestherapie mit dem Einsatz von CGM Systemen stetig verbessert werden kann. Betroffenen Menschen mit Diabetes einen Zugang zu dieser Form der Therapieunterstützung zu ermöglichen, hatte Medtronic von Anfang an im Visier. „Über viele Jahre hinweg haben wir systematisch Voraussetzungen geschaffen, um den Nutzen der kontinuierlichen Glukosemessung zu belegen. Wir haben allein zwölf randomisierte, kontrollierte Studien durchgeführt und somit eine klinische Evidenz geschaffen. Nun sind wir am Ziel: die Therapie wird für insulinpflichtige Diabetiker eine Kassenleistung“, so Dr. Andreas Thomas, Therapy Development Manager, Medtronic GmbH in Deutschland.

Prof. Dr. Thomas Danne, Chefarzt im Kinder- und Jugendkrankenhaus auf der Bult Hannover, begrüßt die Entscheidung des G-BA sehr: „Besonders für Diabetiker mit häufigen Stoffwechselentgleisungen, und solche die beispielsweise Unterzuckerungen nicht wahrnehmen können, sind die Real-Time-Messgeräte ein Segen. Von CGM würden nahezu alle Kinder und Jugendlichen stark profitieren. Aufgrund der Erstattungssituation konnten das allerdings bislang leider nur wenige nutzen.“

Für die Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse hat der G-BA klare Kriterien definiert: So sind allein Internisten, Allgemein- und Kinderärzte mit der Zusatzqualifikation Diabetologie DDG und Kinderendokrinologen sowie -diabetologen zur Verordnung berechtigt. Arzt und Patient müssen das individuelle Therapieziel und den Behandlungsverlauf dokumentieren; Patienten müssen Schulungen zur Nutzung von rtCGM-Geräten besuchen. Den Herstellern hat der G-BA zur Auflage gemacht, dass nur diejenigen Geräte erstattungsfähig sind, die als Medizinprodukt zugelassen sind und über eine Alarmfunktion sowie Funktionen zur Einstellung der individuellen Glukosegrenzwerte verfügen.

Medtronic bietet verschiedene Real-Time CGM Geräte an. Der Glukosesensor Enlite in Kombination mit der Medtronic Insulinpumpe MiniMed 640G bietet Menschen mit Diabetes derzeit eine der fortschrittlichsten Techniken im deutschen Markt. Die Insulinpumpe reagiert automatisch und vorausschauend auf absinkende Glukosewerte mit einer zeitweiligen Abschaltung der Insulinzufuhr. Gefährliche Unterzuckerungen können so verhindert werden, ebenso wie starke Glukoseschwankungen. „Die technischen Entwicklungen auf dem Weg zum Closed Loop schreiten immens voran. Wir bei Medtronic verfügen mit dem Insulinpumpensystem MiniMed 640G und dem Enlite-Sensor über ein nun voll erstattungsfähiges integriertes System. Es ist eine Technik, die unserer Meinung nach aus dem Leben eines insulinpflichtigen Diabetikers nicht mehr wegzudenken ist. Durch den Beschluss können nun mehr Menschen mit Diabetes von der CGM-Technologie profitieren“, erklärt Frisch. Daneben wird ab Ende 2016 mit dem Guardian Connect auch ein neues, eigenständiges CGM-System, das mittels Sensor und Bluetooth Transmitter die Glukosewerte an eine App im Handy sendet, erhältlich sein.

  • Weitere Informationen zum Entscheid sowie die Pressemitteilung des G-BAs können Sie unter https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2623/ abrufen.


Über den Geschäftsbereich Diabetes bei Medtronic (www.medtronicdiabetes.com)

Medtronic arbeitet mit der weltweiten Interessengemeinschaft zusammen, um das Diabetesmanagement zu verändern. Das Unternehmen will die Versorgung von Menschen mit Diabetes mit erweitertem Behandlungszugang, der Integration der Versorgung und der Verbesserung von Ergebnissen verändern. So können Menschen mit Diabetes freier und gesünder leben.

Über Medtronic

Medtronic plc (www.medtronic.com), mit Hauptsitz in Dublin, Irland, ist ein weltweit führender Anbieter von Medizintechnik. Medtronic GmbH in Deutschland hat ihren Sitz in Meerbusch, Medtronic GmbH in Österreich hat ihren Sitz in Wien. Der europäische Hauptsitz von Medtronic ist in Tolochenaz (VD) in der Schweiz angesiedelt. Sie finden Medtronic im Internet unter www.medtronic.com, www.medtronic.de und medtronic.eu.


Quelle: Medtronic, 15.09.2016 (tB).

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