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DBfK begrüßt Mindestlohn für Pflegeassistenzkräfte
Berlin (15. Juli 2010) – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts, in der Pflegebranche einen Mindestlohn einzuführen. „Dies ist ein wichtiger Beitrag für mehr soziale Gerechtigkeit und Anerkennung des Beitrages zur Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen durch Pflegeassistenzkräfte“, sagt Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK. Es gebe immer noch und gerade in strukturschwachen Gebieten Löhne, die völlig unangemessen seien, so Wagner weiter. Der DBfK kritisiert allerdings, dass es unterschiedliche Mindestlöhne für Ost- und West-Deutschland gebe. Dies sei 20 Jahre nach der deutschen Einheit nicht mehr akzeptabel.
Ab 2011 stelle der Mindestlohn zudem einen Schutz vor Lohndumping aus den osteuropäischen EU-Ländern dar. Der DBfK warnt davor, angesichts des Mindestlohns die ‚ortsüblichen Vergütung‘ nach § 72 SGB XI als Voraussetzung für einen Versorgungsvertrag abzuschaffen. Eine durch die Kostenträger initiierte Senkung der Löhne sei absolut kontraproduktiv.
Grundsätzlich erwartet der DBfK steigende Gehaltsniveaus in der Pflege, da der Bedarf enorm ansteige und es immer schwieriger werde, qualifiziertes Personal zu finden. Pflegefachkräfte mit 3jähriger Ausbildung (Altenpfleger/-innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen) in Pflegeeinrichtungen verdienen heute schon deutlich mehr als den Mindestlohn. Das werde sich angesichts des Personalmangels positiv entwickeln. Auch dies müsse aber bei der neuen Regelung der Finanzierung der Pflegeversicherung berücksichtigt werden.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V., 15.07.2010 (tB).