DBfK begrüßt Vorschlag zu Personalentwicklungsinstrument für Krankenhäuser

 

Berlin (14. Januar 2020) — Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt das von DPR, DKG und verdi vorgeschlagene Personalbemessungsinstrument für die Krankenhäuser ausdrücklich.

„Die Pflegepersonalausstattung in vielen Krankenhäusern ist prekär. Das liegt einerseits an der Schwierigkeit, freie Stellen adäquat wieder zu besetzen, und andererseits fehlenden verbindlichen Vorgaben. Dass es in den deutschen Krankenhäusern seit Aussetzen der PPR Mitte der neunziger Jahre keine verbindlich einzuhaltende Pflegepersonalbemessung mehr gibt, ist ein schwerer politischer Fehler mit gravierenden Folgen. Er hätte viel eher korrigiert werden müssen. Die Pflegepersonaluntergrenzen in ihrer heutigen Form sind kein Ersatz, zudem unzureichend konzipiert. Immerhin tritt durch sie aber inzwischen offen zutage, wie problematisch und unzulänglich die Pflegepersonalbemessung in vielen Kliniken tatsächlich ist. Wir sind sehr froh, dass es DPR, DKG und verdi gelang, den Auftrag aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) umzusetzen und einen Vorschlag – die PPR 2.0 – für ein praktikables und bedarfsgerechtes Personalbemessungsinstrument als Interimslösung für einige Jahre zu entwickeln,“ erklärt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.

Der Vorschlag basiert auf der Pflegepersonalregelung (PPR), die bis heute noch an vielen Kliniken genutzt wird. Sie ist den heutigen Anforderungen und dem aktuellen Stand des Wissens angepasst und modernisiert worden – z.B. im Hinblick auf umzusetzende Expertenstandards, Leitlinien, Pflegekonzepte und bei den hinterlegten Minutenwerten – und konnte sogar in Bezug auf ihre Anwendbarkeit und Plausibilität bereits an 44 Kliniken erprobt werden. Abgebildet werden die tatsächlichen Versorgungsnotwendigkeiten, orientiert an Standards einer hochwertigen individuellen Versorgung, wie Patientinnen und Patienten sie im Krankenhaus auch erwarten können.

„Angesichts der Personalprobleme in den Krankenhäusern mit den daraus resultierenden Folgen für die Patientenversorgung ist es unabdingbar, nun sehr zügig per Gesetz eine verbindliche Regelung zur Personalbemessung in der Pflege zu treffen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird laut KAP-Beschluss den Vorschlag prüfen. Wir erwarten, dass diese Prüfung zeitnah abgeschlossen wird und dann die konsequente Umsetzung einschließlich einer Begleitforschung in den Anfangsjahren erfolgt. Das Ausmaß der Probleme duldet keinen weiteren Aufschub“, fordert die DBfK-Präsidentin.

Zeitgleich muss – ähnlich wie in der Langzeitpflege – der gesetzliche Auftrag für die Entwicklung eines stabilen, analytischen Pflegepersonalbemessungsinstruments für Krankenhäuser erteilt werden. Und dass Löcher im Investitionsbudget der Kliniken mit Finanzmitteln der Pflege gestopft werden, muss endgültig der Vergangenheit angehören.

 


Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK e.V., 14.01.2020 (tB)

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