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DBfK
Die Verweigerung einer Reform der Pflegeausbildung schreibt die Benachteiligung von Frauen in der Gesellschaft fort
Berlin (14. November 2016) – Der Deutsche Bildungsrat für Pflegeberufe (DBR) fordert die politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsträger auf, bei der Rechtssetzung und bei der weiteren Regulierung und Ausgestaltung des medizinisch-pflegerischen Versorgungssystems darauf zu achten, dass die tradierten geschlechtsspezifischen Strukturen und Hierarchien sowie die daraus resultierenden Benachteiligungen Beachtung finden und aufgelöst werden. Aus Sicht des DBR ist der vorliegende Entwurf für ein Pflegeberufsgesetz ein Beitrag in diesem Sinne.
Die Debatte um die Reform des Pflegeberufsgesetzes zeigt erneut, dass Pflege in vielen Köpfen weniger als Beruf denn als Berufung wahrgenommen wird, für die insbesondere Frauen geeignet sind. Entwickeltes Wissen und Können werden negiert und missachtet. Vor diesem Hintergrund wird offenbar eine Investition in Bildung und Bildungsfähigkeit als vernachlässigbar betrachtet. Den Schaden tragen die Menschen, die auf Pflege angewiesen sind.
Die Führungs- und Organisationsstrukturen der Medizin, Verwaltung und Pflege in den Unternehmen der Gesundheits- und Pflegeversorgung sind männlich geprägt und männlich dominiert. Hierarchische Geschlechterstrukturen verbinden sich mit anderen beruflichen und sozialen Hierarchien und führen so zu geschlechtsspezifischen Mustern der Kumulation bzw. Kombination von Bevor- und Benachteiligungen.
Für die Pflegeberufe bedeutet das in der Konsequenz die Anerkennung der gesellschaftlichen Relevanz der Pflege mittels Aufwertung des Berufes durch Schaffung eines gemeinsamen Grundberufes mit der Möglichkeit der Spezialisierung im Anschluss sowie Studiermöglichkeiten, die Anerkennung finden in Tarif- und Anrechnungssystemen, aber auch Autonomie zu fördern und damit einem „klassischen“ Frauenberuf das zur Verfügung zu stellen, was in anderen beruflichen Handlungsfeldern heute bereits eine Selbstverständlichkeit darstellt.
Wir haben keine Zeit mehr!
Wir fordern die umgehende Umsetzung des Pflegeberufsgesetzes in der Fassung der Kabinettsvorlage vom Januar 2016.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Krankenpflege (DBfK), 14.11.2016 (tB).