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Sterbehilfe
DBfK distanziert sich grundsätzlich von aktiver Sterbehilfe
Berlin (1. Oktober 2012) – In einer heute veröffentlichten Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Bundesjustizministeriums (Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung) distanziert sich der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) klar von jeder Form aktiver Sterbehilfe durch Pflegende. Dem Referentenentwurf nach sollen die Personen straflos bleiben, die Beihilfe zum Suizid leisten, wenn sie über eine länger andauernde, persönliche Beziehung zum sterbewilligen Menschen stehen. Zum Kreis dieser Personen werden ggf. auch Ärzte und Pflegepersonal gezählt, die somit unter bestimmten Umständen straffrei „Sterbehilfe“ leisten dürfen.
„Sterbehilfe ist keine Tätigkeit, die mit den grundlegenden Aufgaben der Pflege lt. ICN-Ethikkodex zu vereinbaren ist“, sagt dazu DBfK-Präsidentin Prof. Dr. Christel Bienstein. „unsere Aufgabe bei der Pflege schwerstkranker und sterbender Menschen ist es, Leiden zu lindern. Die mit dem Gesetzentwurf ausgelöste Diskussion um die Beteiligung Pflegender an aktiver Sterbehilfe steht unmittelbar den Erfolgen der Palliative Care gegenüber, für die wir uns einsetzen. Zudem kann „Patientennähe“ kein geeignetes Kriterium sein, um an Sterbehilfe straffrei mitzuwirken. Die Beziehung zwischen Pflegenden und ihren Patienten ist vor allem eine professionell-menschliche, die auch für die nötige professionelle Distanz sorgt.“
Ende August veröffentlichte die Bundesjustizministerin ihren Gesetzesentwurf, der vor allem die gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellen soll. Die darin enthaltene Freigabe aktiver Sterbehilfe durch Ärzte und Pflegepersonal, sofern sie in einer länger andauernden persönlichen Beziehung zum Sterbewilligen stehen, löste heftige Diskussionen in den betroffenen Berufsgruppen aus. In seiner Stellungnahme bewertet der DBfK diese Neuregelung im Strafgesetzbuch kritisch und stellt seine Position zu aktiver Sterbehilfe durch Pflegende dar. Sie leitet sich ab von den im ‚ICN-Ethikkodex für Pflegende‘ verankerten grundlegenden Aufgaben professionell Pflegender.
Die Stellungnahme ist als Download abzurufen unter http://www.dbfk.de/download/download/DBfK-zu-aktiver-Sterbehilfe-2012-09-22.pdf
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 01.10.2012 (tB).