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DBfK
Effektives Lernen im Krankenhaus möglich machen
Berlin (5. September 2014) – Bei der heutigen Fachtagung „Forum Praxisanleitung“ des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (DBfK) informierten sich ca. 200 Praxisanleiter aus der gesamten Bundesrepublik zu aktuellen fachlichen, berufsrechtlichen und -politischen Themen. Deutlich wurde, dass die praktische Anleitung der SchülerInnen immer noch ein Schattendasein fristet. Effektives Lernen im Krankenhaus findet nur im Ausnahmefall statt.
Franz Wagner, DBfK-Bundesgeschäftsführer, verwies auf die mangelhaften Rahmenbedingungen: „Jüngste Studien wie der „Arbeitsreport Krankenhaus“ oder das „Pflegethermometer“ zeigen erneut, welch eine enorme Arbeitsverdichtung in der Pflege Einzug gehalten hat. Geregelte und geplante Praxisanleitung für SchülerInnen muss trotzdem gewährleistet werden. Nur durch qualifizierte Anleitung bereiten wir unsere zukünftigen KollegInnen auf die Anforderungen im Beruf vor. Wenn uns das nicht gelingt, überfordern wir die zukünftigen Berufsanfänger innerhalb kürzester Zeit. Sie brennen aus und kehren der Pflege den Rücken zu“ so Franz Wagner weiter.
Auch die Qualität der Arbeit hat sich verändert: komplexe Problemlagen bei älteren Patienten, Multimorbidität und der Einsatz neuer Technologien und Behandlungspfade erfordern bestens ausgebildetes Pflegepersonal. „Praxisanleitung findet vor Ort oft unterbrochen durch Störungen und unter Termindruck statt. Praxisanleiter sind nur selten für ihre Aufgabe freigestellt und bei Personalmangel oder -ausfall fehlt dann die Zeit. Praxisanleitung ist dann das erste, was unter den Tisch fällt“ so Anja Kistler, Geschäftsführerin DBfK Nordost.
Deshalb setzt sich der DBfK dafür ein, Zeit für die Praxisanleitung sowie für strukturierte Vor- und Nachbesprechungen regelhaft im Dienstplan zu verankern, bzw. die Praxisanleiter zusätzlich einzuplanen. „Dass Praxisanleitung überhaupt noch statt findet, ist meist nur dem enormen Engagement und der hohen Motivation der KollegInnen in der Praxis zu verdanken“ so Kistler weiter.
Zentraler Bestandteil der praktischen Ausbildung ist die Praxisanleitung in der Pflegepraxis. Nach § 2 Abs. 2 KrPflAPrV „stellen die Einrichtungen der praktischen Ausbildung die Praxisanleitung der Schülerinnen und Schüler (…) durch geeignete Fachkräfte sicher“. Die Träger der Ausbildung sind also gefordert, diese gesetzliche Anforderung zu erfüllen. Ähnlich schwerwiegende Probleme mit der Praxisanleitung gibt es im Übrigen auch in der Altenpflegeausbildung.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 05.09.2014 (tB).