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DBfK fordert breiteren Ansatz beim Kinderschutzgesetz der Bundesregierung
Berlin (16. Dezember 2010) – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) begrüßt den Vorstoß der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, den Kinderschutz über präventive Maßnahmen zu stärken. Zentrales Element dabei sind die Familienhebammen, die als Bindeglied fungieren. „Der Einsatz von Familienhebammen ist enorm wichtig, aber der Ansatz greift angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen zu kurz“ sagt Andrea Weskamm, Leiterin des Kompetenzzentrums Familiengesundheitspflege.
„Wir dürfen die Diskussion über das Wohlergehen der Kinder nicht auf den Kinderschutz verengen. Echter Kinderschutz greift nur in ganz wenigen Fällen. Eine Gefährdung für Kinder beginnt jedoch lange bevor Vernachlässigung, Gewaltanwendung und Missbrauch sichtbar werden. Das Stichwort lautet „Kindeswohl“ und dieses zu schützen ist eine riesige Herausforderung für die Gesellschaft". Deshalb müssen neben den Familienhebammen weitere Berufsgruppen mit einbezogen werden, um eine flächendeckende, bedarfsgerechte und angemessene Prävention in den Familien anzubieten. Daher setzt sich der DBfK für die zusätzliche Verankerung des Leistungsangebotes „Familiengesundheitspflege“ ein. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in dem Netzwerk „Frühe Hilfen“ der Kontakt zwischen den Familien und Jugendämtern, Schulen, Ärzten, der Polizei und anderen Helfern geknüpft wird.
Familiengesundheitspflege ist ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelter Ansatz zur Stärkung von Prävention und Gesundheit der Bevölkerung und sieht die Etablierung familien- und gesundheitsorientierter gemeindenaher Dienstleistungsangebote vor. Familiengesundheitspflege soll vor allem sozial, wirtschaftlich und gesundheitlich benachteiligten Personen und Gruppen über das präventive Aufsuchen, die Begleitung, Beratung, Unterstützung und Befähigung den Zugang zu Leistungen des Sozial- und Gesundheitswesens erleichtern. Dazu werden Pflegefachkräfte und Hebammen zu Familiengesundheitspflegerinnen und –hebammen qualifiziert. Durch Hausbesuche werden potenzielle Gesundheitsrisiken wie z.B. Alkohol, Armut, Gewalt und psychische Krankheiten in der Familie erkannt und es können Interventionen geplant werden. Dieses kommt den Kindern wie den Eltern in Not zu Gute. Infos unter www.familiengesundheitspflege.de
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V., 16.12.2010 (tB).