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DBfK fordert mehr Gesundheitsförderung in Städten und Gemeinden
Weltgesundheitstag am 7. April 2010 unter dem Motto „Gesunde Städte – für Jung und Alt“
Berlin (1. April 2010) – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) unterstreicht: Gesundheitsförderung gehört in den Mittelpunkt der kommunalen Bemühungen. Beruflich Pflegende sind täglich mit Problemen in den Familien konfrontiert. Anja Kistler, Geschäftsführerin DBfK Nordost e.V., stellt fest: „Bewegungsmangel bei Kindern, Komasaufen bei Jugendlichen, Einsamkeit und daraus resultierende Gesundheitsprobleme bei Älteren: Hier fehlen kommunale Strukturen und Unterstützungsangebote, die die ganze Familie umfassen.“
Vor diesem Hintergrund weist der Regionalverband Nordost des DBfK auf das im November in Potsdam startende Qualifizierungsangebot „Familiengesundheit für Pflegende und Hebammen“ hin. Die 2-jährige berufsbegleitende Weiterbildung qualifiziert Fachkräfte für Aufgaben in der Prävention und Gesundheitsförderung in der Familie. „Wir erhoffen uns von der Etablierung der Familiengesundheitspflege eine nachhaltige Verbesserung der Situation von Familien in Gemeinden und Städten“, erklärt Anja Kistler.
„Nicht nur Kinder und Jugendliche, auch Ältere und chronisch Kranke mit Pflege- und Unterstützungsbedarf profitieren von der aufsuchenden Hilfe“ ergänzt Andrea Weskamm, Leiterin des Kompetenzzentrums Familiengesundheitspflege. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen empfiehlt dringend, die Umsetzung familienzentrierter Pflegekonzepte, wie es die Family Health Nurse darstellt. Es sei „erforderlich, dass die ambulante Pflege sich künftig nicht nur auf die individuelle Patientenbetreuung konzentriert, sondern auch der Familie widmet und sich außerdem auf kommunaler Ebene betätigt, um auch dort die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung zu schaffen“, heißt es dort (SVR 2009).
Informationen unter www.familiengesundheitspflege.de
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) vom 01.04.2010 (tB).