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DBfK kritisiert fehlenden Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit
Berlin (17. Februar 2011) – Die Koalitionspartner von CDU/CSU und FDP haben sich auf die Einführung der Familienpflegezeit ohne gesetzliche Verpflichtung verständigt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert den geplanten Wegfall des Rechtsanspruchs zugunsten einer freiwilligen Verpflichtung der Arbeitgeber: „Das nun vorgelegte Familienpflegegesetz erfüllt den formulierten Anspruch als Meilenstein und Problemlösung zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in keiner Weise,“ sagt Gertrud Stöcker, stv. Präsidentin des DBfK.
Die Situation pflegender Angehöriger sollte mit dem Gesetz verbessert werden und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen. Daneben wurde es als Lösung angepriesen, die Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen entgegenkommt. Doch durch den Verzicht des Rechtsanspruchs sind die Arbeitnehmer gänzlich auf das Entgegenkommen der Arbeitgeber angewiesen. Ohne Rechtsanspruch wird der zugesicherten Anerkennung von pflegenden Angehörigen in keiner Weise entsprochen.
Die Unterstützung pflegender Angehöriger ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Von der Bundesregierung gibt es bisher zum Thema Sicherung der pflegerischen Versorgung nur Ankündigungen, keine Taten. Angesichts des wachsenden Bedarfs an Pflege und des zunehmenden Fachkräftemangels in den Pflegeberufen ist das eine äußerst kritische Entwicklung.
Beschäftigte, die einen Angehörigen pflegen, können nach geplantem Familienpflegegesetz über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren ihre Arbeitszeit auf bis zu 50 % reduzieren, erhalten aber während dieser Zeit 75 % ihres letzten Bruttogehaltes. Nach Ablauf der Pflegezeit müssen sie wieder ihre vollen Arbeitsstunden leisten, bekommen aber weiterhin nur 75 % Lohn, bis das Arbeitszeitkonto ausgeglichen ist.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 17.02.2011 (tB).