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DBfK
Mehr Personal! –
Kann das PpSG halten, was sein Name verspricht?
Berlin (9. November 2018) – Der Bundestag hat heute das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschlossen – allerdings ohne die Basis für eine analytische Pflegeersonalbemessung in den Krankenhäusern zu legen. „Alle Versuche der Berufsverbände, Patientenorganisationen und Gewerkschaften, im SGB V eine analytische Personalbemessung auf der Grundlage des Versorgungsbedarfes zu verankern, sind im parlamentarischen Verfahren an der Uneinsichtigkeit der Regierungskoalition gescheitert“, kommentiert Peter Tackenberg, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) den Beschluß. „Umso unverständlicher, als derselbe Gesetzgeber im SGB XI eine analytische Personalbemessung für die stationäre Altenpflege und ambulante Pflege geregelt hat, die derzeit mit einem Millionenaufwand entwickelt wird,“ so Tackenberg weiter.
Der heutige Pflegepersonalmangel im Krankenhaus hat viele Ursachen, ist aber auch auf eine fehlende verpflichtende Personalbemessung zurückzuführen. Die nun im PpSG vorgesehenen DRG-basierten Verfahren einer Personalbemessung drohen zu einer chronischen Unterfinanzierung des Pflegepersonalbudgets zu führen. Es führt kein Weg vorbei an einem analytischen und pflegewissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahren, das den tatsächlichen Pflegebedarf abbildet und verpflichtend zugrunde zu legen ist.
Bei aller Kritik auch zu anderen Bereichen der neuen Regelungen, u.a. kein Personalzuwachs in der ambulanten Pflege und der Versorgung in Rehabilitationseinrichtungen, begrüßt der DBfK den Beschluß für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz als ersten wichtigen Schritt der Politik, für eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Diesem ersten Schritt müssen allerdings zeitnah und nachhaltig weitere folgen. Bei den aufgelaufenen komplexen Problemen wird nur ein Gesamtkonzept über die nächsten 10 Jahre die lange ignorierten Fehlentwicklungen bessern können.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 09.11.2018 (tB) Thomas Backe
Schlagwörter: DBfK, Gesundheitspolitik, Pflege, Pflegepersonal-Stärkungsgesetz