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DBfK-Nordwest fordert Berücksichtigung der Pflege bei Krankenhausplanung NRW
Hannover (30. Juli 2016) – Das Land Nordrhein-Westfalen plant eine Verschlankung des Planungsverfahrens für die Ausbildungsstätten der Gesundheits- und Krankenpflege, um kurzfristig auf steigende Bedarfe reagieren zu können. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) hat zunächst um Stellungnahme gebeten – und die Pflege dabei nicht eingeladen, ihre Haltung mitzuteilen. "Das Stellungnahmeverfahren verdeutlicht einmal mehr, wie dringend nötig auch in NRW die Diskussion um eine Pflegekammer ist" betont Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest.
Anlässlich des Stellungnahmeverfahrens hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V. erneut und mit Nachdruck auf die strukturell mangelhafte Berücksichtigung der professionellen Pflege in der Krankenhausplanung NRW hingewiesen und gefordert, diesen Mangel zu beheben. Im aktuellen Stellungnahmeverfahren wird mit der Verschlankung des Planungsverfahrens im Bereich der Ausbildungsstätten für die Berufe gem. § 2 Nr. 1a Krankenhausfinanzierungsgesetzt (KHG) auf einen direkt die pflegerische Ausbildung betreffenden Organisationsrahmen abgestellt, ohne die Pflege daran zu beteiligen. "Bis zur Gründung einer Pflegekammer fordern wir das MGEPA im Sinne einer interdisziplinären und für den Patienten sicheren Versorgungsgestaltung auf, den DBfK Nordwest e.V. bei Prozessen dieser Art zu beteiligen," so Dichter.
Ausbildungsplanung und Sicherstellung pflegerischer Versorgung sind untrennbar miteinander verbunden. Sämtliche Aspekte der spezifischen Ausbildung eines Berufes können und sollten Angehörige des Berufes selbst gestalten. Nicht zuletzt weist der DBfK Nordwest e.V. wiederkehrend auf den wissenschaftlich belegten direkten Zusammenhang der qualitativen und quantitativen pflegerischen Versorgungsintensität mit der Sterberate von Patienten hin. Die Sicherstellung von Ausbildung und Pflege ist Aufgabe der Profession Pflege und kann nicht durch Vertreter anderer Berufsstände übernommen werden. Die professionelle Pflege stellt im Krankenhaus die größte Berufsgruppe mit dem zudem zeitlich intensivsten Kontakt zum Patienten dar. Professionelle Pflege koordiniert elementare Prozesse innerhalb des Krankenhauses, Schnittstellen des Krankenhauses zu angrenzenden Versorgungssettings und übernimmt das engmaschige Monitoring der Patienten.
Empfänger der Aufforderung zur Stellungnahme sind die Mitglieder des Landesausschusses im Rahmen des §15 des Krankenhausgestaltungsgesetzes in NRW. Im Landesausschuss sind keine Ansprechpartner aus der Pflege berücksichtigt. In anderen Bundesländern – wie z.B. Hamburg – ist eine systematische Beteiligung der beruflichen Pflege an der Mitsprache in puncto Krankenhausplanung selbstverständlich.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK Nordwest e.V. , 30.07.2016 (tB).