DBfK

Personalbemessung muss Pflege für die Zukunft sicher und qualitativ gut aufstellen

 

Berlin (26. Februar 2020) — Gestern wurde in Berlin das mit Spannung erwartete „wissenschaftlich fundierte Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen“ vorgestellt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) erkennt an, dass damit endlich eine Grundlage geschaffen ist, um künftig Pflege und Pflegepersonalausstattung bundesweit vergleichbar auszugestalten.

„Das Tool basiert auf dem geänderten Verständnis von Pflege nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und setzt damit die grundsätzlichen Reformen der letzten Jahre fort. Dieser Weg muss nun auch zügig, entschlossen und mit aller Konsequenz weiter gegangen werden“, fordert DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.

„Das neue Personalbemessungstool weist bereits in der begonnenen Erprobung die gravierenden Pflegepersonaldefizite aus, die seit Jahren den Alltag aller Betroffenen in der stationären Langzeitpflege prägen. Ein „weiter so“ darf es nun nicht länger geben, denn immer stärker bricht eine verlässliche, fachgerechte pflegerische Versorgung weg, weil Pflegefachpersonen fehlen. Für eine schrittweise Einführung des neuen Instruments unter pflegewissenschaftlicher Begleitung und mit der Option, an wichtigen Stellschrauben nachzusteuern, müssen zeitnah die politischen Weichen in Bund und Ländern gestellt werden. Außerdem: Das Tool erscheint auf den ersten Blick praktikabel und plausibel, bei näherer Betrachtung zeigt es allerdings Merkmale, die zur Lizenz für riskante Pflege werden könnten. Das muss selbstverständlich verhindert werden“, so Bienstein.

Grundlage des Instruments waren beobachtende Messungen: die Zahl adäquater Interventionen, der Zeitaufwand sowie das erforderliche Qualifikationsniveau. Die Tauglichkeit der dafür gewählten Methodik und die Vollständigkeit des Katalogs an Interventionen wird von Pflegewissenschaftlern angezweifelt. Das Tool lässt keinerlei Rückschlüsse auf die daraus sich ergebende Pflegequalität zu. Fraglich ist auch, ob die erhobenen Werte aus dem Jahr 2018 bereits eine vollständige Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs abbilden.

Äußerst kritisch zu sehen sind die Zuweisungen wesentlicher pflegerischer Tätigkeiten an Assistenzpersonal. Das wird der zunehmenden Komplexität der Anforderungen und dem in aller Regel multimorbiden Klientel mit hohem medizinischen Versorgungsbedarf bis hin zur Palliativversorgung nicht gerecht. Das Gutachten belegt auch: je höher der Pflegegrad, desto stärker steigt der Bedarf an Pflegefachpersonen. Zu professionell Pflegenden mit Fachweiterbildung und akademischer Qualifikation wird überhaupt keine Aussage getroffen, das muss nachgeholt werden. Aber der professionellen Pflege nahezu ausschließlich Aufgaben der Planung, Steuerung, Anleitung, Beaufsichtigung, Evaluation, Delegation sowie die vorbehaltenen Aufgaben zuzuweisen, nimmt dem Beruf wesentliche Elemente, die ihn ausmachen und Pflegefachpersonen zum Verbleib im Beruf motivieren. In der Langzeitpflege geht es zudem um Menschen, Individuen mit Würde, dem Recht auf Selbstbestimmung und Autonomie. Ihre Versorgung darf nicht in Teilschritte zerlegt werden, nur um Effizienzreserven zu heben.

Das Gutachten empfiehlt eine Personalaufstockung vor allem mit Assistenzpersonal der Qualifikationsstufen 2 und 3: 1- und 2jährig ausgebildet. Deren Zahl ist momentan in den Einrichtungen allerdings gering, ein Ausbau der Ausbildungskapazitäten erfordert viel Zeit und erhebliche Investitionen. Dabei muss die Assistenzqualifikation in allen Ländern dringend harmonisiert werden. Nicht unterschätzt werden dürfen die strukturellen und organisatorischen Veränderungen sowie der Bedarf an Personalentwicklung, die für eine erfolgreiche Umsetzung des Personalbemessungsinstruments in allen Einrichtungen erforderlich sind. Hierbei müssen die Heime fundiert beraten und begleitet werden. Und last but not least: Mehr Pflegepersonal wird Geld kosten. Mit dem Gutachten wird keine Aussage getroffen, wer all das bezahlen soll.

§11 (1) SGB XI: „Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.“ Das ist der Maßstab, der heute und morgen angelegt werden muss, wenn es um die Gestaltung von Pflege geht. Den gestern sogleich erkennbaren Begehrlichkeiten von Betreibern, die jetzt eine schnelle Chance sehen, die ungeliebte Fachkraftquote loszuwerden und ihre Vakanzen mit gering qualifizierten Helfern aufzufüllen, ist vom Gesetzgeber ein wirksamer Riegel vorzuschieben!

 


Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK e.V., 26.02.2020 (tB).

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