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DBfK
Pflegeberufe im DQR falsch platziert
Berlin (2. Februar 2012) – Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Kultusministerkonferenz haben sich am 31.1.2012 auf eine Struktur für den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) geeinigt. Danach werden Berufsausbildungen nach Niveau 4 eingestuft. „Diese Einigung ist ein fauler Kompromiss und für die bundesrechtlich geregelten Pflegeberufe falsch,“ sagt Gertrud Stöcker, stv. Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK).
Die Beschreibungen des Niveaus 4 bleiben deutlich unter den nach Alten- bzw. Krankenpflegegesetz definierten Kompetenzen, so Stöcker weiter. Alten- und Gesundheits- und (Kinder)Krankenpfleger/-innen erreichen mit ihrer Erstausbildung eindeutig Niveau 5, in weiten Teilen sogar Niveau 6 des DQR. Hier wurde die sachliche Argumentation dem politischen Gerangel geopfert. Experten hatten vorgeschlagen, die Berufsausbildungen auf Niveau 5 anzusiedeln. Nachdem das Abitur ebenfalls auf Niveau 5 sollte, hatte Bildungsministerin Schavan eine – aus Sicht des DBfK sachgerechte – Entscheidung blockiert.
Nach dem erreichten Kompromiss werden 3- und 3,5-jährige Berufsausbildungen in Niveau 4 eingestuft, Handwerksmeister können Niveau 6 erreichen und der Bachelor entspricht Niveau 6 des DQR. Allgemeinbildende Abschlüsse werden als Teil des Kompromisses vorläufig gar nicht eingestuft. Deutschland hat hier der Struktur Vorrang vor dem Inhalt gegeben und damit die Absicht der Europäischen Union, individuelle Kompetenzniveaus vergleichen zu können, unterlaufen. Deshalb ist dieser Kompromiss aus Sicht des DBfK ein fauler Kompromiss. Dadurch wird erneut deutlich, wie sehr sich die deutsche Pflegeausbildung von fast allen anderen EU-Staaten unterscheidet. Damit wird erneut eine Chance zur Steigerung der Attraktivität der Pflege verfehlt.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 02.02.2012 (tB).