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DBfK
Pflegeneuausrichtungsgesetz bringt keine Reform
Berlin (13. Februar 2012) – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) würdigt die im Entwurf des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) erkennbaren positiven Ansätze zu Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren Angehörigen. „Aber es ist zutiefst enttäuschend und gegenüber den pflegebedürftigen Menschen nicht mehr zu vertreten, dass das BMG sich erneut nicht zu einer grundlegenden Reform durchringen kann“, sagt Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer DBfK. „Die Versuche, die Versorgung von Menschen mit kognitiven Störungen zu verbessern, sind minimal und beinhalten eine Trennung der Betreuung von der Pflege, die sich fatal auswirken wird“, so Wagner weiter. „Insgesamt kapituliert das BMG damit vor den Herausforderungen.“
Im PNG wird der zunehmende Mangel an Pflegefachpersonen nicht aufgegriffen. Statistische Daten sollen differenzierter erfasst werden und es werden ‚Kräfte‘ ohne Qualifizierung neu geschaffen, die für die Betreuung zuständig sind. Ein Gesamtkonzept der Versorgung oder qualitätssichernde Ansätze sind in diesem Kontext nicht erkennbar. Die Betreuung ist ein Teil professionell pflegerischen Handelns. Dementiell Erkrankte leiden oft zusätzlich an anderen chronischen Erkrankungen, wie beispielsweise Mobilitätseinschränkungen und Essstörungen. Diese Aspekte sind in der Betreuung besonders zu berücksichtigen und erfordern pflegerische Fachkompetenz. Ein nicht fachgemäßes Handeln kann zu erheblichen Beeinträchtigungen des Wohlbefindens und der Gesundheit sowie im Extremfall zu lebensgefährlichen Situationen führen. Der Einsatz von ungelerntem Betreuungspersonal bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz führt zu einer Deprofessionalisierung in der Leistungserbringung der Pflegeversicherung und einer Loslösung von Qualitätsanforderungen für diesen Versorgungsbereich.
Generell kritisieren wir, dass der Bereich der stationären Altenhilfe annähernd gänzlich ausgeblendet wird. Grundsätzlich bemängelt der DBfK, dass immer noch keine Novellierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes vorgenommen wird. Gerade hier liegt das große grundsätzliche Konfliktfeld bezüglich Einstufung und Leistung in Korrespondenz zur tatsächlichen Lebenssituation der Versicherten.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 13.02.2012 (tB).