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DBfK
Pflegeversicherung – Nach der Reform ist vor der Reform
Berlin (2. Juli 2012) – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) nach wie vor kritisch. „Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber nicht deutlich mehr am Gesetzentwurf verbessert hat“, sagt Claudia Pohl, Referentin des DBfK. Die Umsetzung eines neuen erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist damit erneut auf eine folgende Legislaturperiode verschoben, so Pohl weiter. Das werde den pflegebedürftigen Menschen in Deutschland und ihren Angehörigen nicht gerecht.
Der DBfK begrüßt, dass die Einrichtung von Betreuungsdiensten als neue Kategorie von Leistungserbringern nun erst in Modellen erprobt werden soll. Der DBfK hatte kritisiert, dass Betreuung von pflegerischer Versorgung separiert wird. Da insbesondere Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Anleitung und Unterstützung bei Pflegehandlungen benötigen, sind Pflegekenntnisse zur fachgerechten Durchführung erforderlich.
Des Weiteren ist es essentiell, Gesundheitsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Die Möglichkeit der Pflegebedürftigen Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, ist qualitativ mit pflegefachlicher Kompetenz zu verschränken. Im Rahmen der Evaluation der Modelle fordert der DBfK zu überprüfen, ob neben der häuslichen Betreuung Versorgungsbedarfe in anderen pflegerelevanten Bereichen (SGB V und SGB XI), vorlagen, erkannt wurden und entsprechende Maßnahmen eingeleitet wurden. Zudem bedarf die Schnittstellenproblematik in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen eine besondere Betrachtung.
Der DBfK wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass ein umfassender Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 02.07.2012 (tB).