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DBfK
PsychVVG stellt wichtige Weichen
Berlin (21. November 2016) – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt das am 10. November 2016 im Bundestag verabschiedete neue Vergütungssystem für psychiatrische und psychosomatische Leistungen „PsychVVG“ (Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen) ausdrücklich. „Dass man aus den vielen und folgenschweren Fehlanreizen des somatischen DRG-Systems Lehren gezogen und das ursprünglich auch für Psychiatrie und Psychosomatik vorgesehene pauschalierende Entgeltsystem verworfen hat, lässt auf eine auch in Zukunft gute Versorgung psychisch kranker Menschen in Deutschland hoffen“, sagt DBfK-Bundesgeschäftsführer Franz Wagner.
„Es wird nun viel davon abhängen, ob und wie die Ausgestaltung des neuen Vergütungssystems gelingt. Seelisch kranke Menschen brauchen ein verlässliches Versorgungsangebot, das ihre spezifischen Bedürfnisse wahrnimmt und aufgreift. Sie brauchen qualifizierte Pflegefachpersonen als Ansprechpartner und Unterstützer, die Zeit zur Betreuung haben und auf große Fachkompetenz zurückgreifen können. In einem von wirtschaftlichen Interessen dominierten Gesundheitssystem ist dies nur durch verbindliche (Mindest)Personalvorgaben sicherzustellen, die auch Überprüfungen und bei Nichterfüllung Sanktionen vorsehen. Eine Investition in Pflegefachpersonal zahlt sich für jede/n Patient/in sowie für das gesamte System schnell aus und kann in den kommenden Jahren Schritt für Schritt umgesetzt werden“, so Wagner.
Neben den Vorgaben für die Personalbemessung eröffnet das neue Gesetz auch neue Wege einer sektorenübergreifenden Versorgung. Nach Einschätzung des DBfK entspricht dies ganz besonders den Wünschen und Bedürfnissen psychisch Kranker, ihrer Angehörigen und ihrer therapeutischen Teams. Eine erfolgreiche Umsetzung könnte Vorbild werden für den somatischen Versorgungsbereich, denn auch dort ist die strikte Sektorentrennung längst nicht mehr zielführend.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 21.11.2016 (tB).