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DBfK: Reformvorschlag von Jens Spahn muss nachgebessert werden
Berlin (7. Oktober 2020) — Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert den Reformvorschlag zur Pflegeversicherung aus dem Bundesgesundheitsministerium als nicht weitreichend genug und sozial unausgewogen.
Bislang ist bekannt, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant, den Eigenanteil für Pflegebedürftige auf 700 Euro und für maximal 3 Jahre zu begrenzen. Außerdem sollen die Gehälter in der Langzeitpflege auf Tarifniveau erhöht werden. „Die Belastung der Pflegebedürftigen durch die steigenden Eigenanteile sind hier richtig erkannt worden“, kommentiert Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK, den Vorstoß. „Ob die Lösung des Problems aber mit diesem Vorschlag schon erreicht wird, bezweifeln wir. Die Begrenzung des Eigenanteils muss sozial ausgewogen sein. Alle Menschen mit Pflegebedarf müssen sich eine bezahlbare, bedarfsgerechte Pflege leisten können – egal wie viel Rente sie bekommen oder sie angespart haben.“
Der DBfK befürchtet, dass der aktuelle Vorstoß die demografische Entwicklung nicht hinreichend berücksichtig. Es wird in den kommenden Jahren deutlich mehr Menschen mit Pflegebedarf geben, während die Anzahl der pflegenden Angehörigen sinken wird. „Der Bedarf an professioneller Pflege wird also steigen. Zusammen mit den dringend notwendigen Verbesserungen der Bezahlung des Pflegepersonals und des Personalschlüssels kommen hier hohe Kosten auf das System zu. Die Pflegeversicherung braucht daher dringend eine weitreichende Reform, die diese Entwicklungen auffangen kann. Sie muss auf eine breitere Beitragsbasis gestellt werden, die alle Einkünfte berücksichtigt“, so Bienstein.
Aus Sicht des DBfK muss bei einer Reform der sozialen Pflegeversicherung auch bedacht werden, dass die Kostenbegrenzung einheitlich für den stationären und ambulanten Bereich geregelt wird. „Die Wahl der Versorgung muss vom Bedarf der Pflegebedürftigen bestimmt werden und nicht zur Kostenfrage werden“, mahnt Bienstein. Um die kommenden finanziellen Herausforderungen an die Pflegeversicherung stemmen zu können, empfiehlt der DBfK auch die Zusammenführung der Leistungen aus Sozialer Pflegeversicherung und Gesetzlicher Krankenversicherung und einen Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zu einer solidarischen und paritätischen Finanzierung von Pflege. Zusätzlich muss der Steuerzuschuss so konzipiert werden, dass er dynamisch zum steigenden Bedarf wächst.
„Der Vorstoß ist also überfällig, muss aber auch nachhaltig gedacht werden, wenn die Reform die bestehenden und kommenden Probleme lösen soll“, so Bienstein.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 07.10.2020 (tB).
Schlagwörter: DBfK, Gesundheitspolitik, Pflegeversicherung