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DBfK
Schlüssiges Gesamtkonzept für alle Akteure statt einseitig pflegerische Zusatzaufgaben für osteuropäische Hilfskräfte
Berlin (13. Januar 2010) – Die Entscheidung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, mit der ausländischen Hilfskräften neben hauswirtschaftlichen Arbeiten jetzt auch ‚notwendige pflegerische Alltagshilfen’ erlaubt werden, ist nach Ansicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe e. V. (DBfK) höchst brisant. Bundestag und Bundesrat hatten zum Jahresende 2009 dieser Änderung zugestimmt. Der Gesetzgeber begründet die Änderung damit, dass eine Begrenzung auf hauswirtschaftliche Arbeiten realitätsfern sei. „Politik wählt wieder einmal den einfachsten Weg und vermeidet eine systemische Lösung, die die Gesamtperspektive in den Blick nimmt,“ so Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK. Realität sei aber, dass es nicht so einfach ist festzulegen, was notwendige pflegerische Alltagshilfen sind, so Wagner weiter. So sei die Unterstützung der Körperpflege bei vielen Betroffenen eine einfache tägliche Routineaufgabe, bei anderen aber ein höchst komplexer, ausgewiesene Fachexpertise erfordernder Vorgang. Ähnliches gelte für alle Alltagsaktivitäten, z.B. Essen reichen, Blasenentleerung oder Mobilisierung. Deshalb brauche es eine fachlich begründete Bewertung, welche Pflegesituation im Einzelfall vorliegt.
Solange nicht geregelt sei, wie eine regelmäßige professionelle Begleitung der Pflege und Betreuung durch Laien in ihrer Qualität abgesichert wird und festlegt, was den Professionellen vorbehaltene Aufgaben sind, überlasse man die Definition Laien bzw. der Arbeitsverwaltung. Dies ist nach Auffassung des DBfK ein unhaltbarer Zustand. Der Gesetzgeber müsse endlich der gesamten Versorgung in ihrer Komplexität einen Rahmen geben, durch den Aufgaben und Rollen von Laien, pflegenden Angehörigen, Assistenzkräften und professionellen Pflegekräften – sowie anderen Fachberufen – aufeinander abgestimmt werden. Die Aneinanderreihung von möglichst kostengünstigen Einzellösungen werde den Betroffenen nicht gerecht und berge das Risiko von Fehlversorgung und Pflegemängeln.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe e.V. (DBfK) vom 13.01.2010 (tB).