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DBfK startet Aktion
‚Mein Recht auf Frei‘
Berlin (1. Februar 2016) – Heute startet der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) eine neue bundesweite Aktion unter dem Motto: „Mein Recht auf Frei“. Die Initiative, die über mehrere Monate laufen soll, widmet sich zwei Themenschwerpunkten:
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dem gesicherten, respektierten Dienstfrei und der Verlässlichkeit des Dienstplans, wie es der Gesetzgeber vorgegeben hat;
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dem Einhalten von rechtskonformen Arbeitspausen.
Zu den Auswirkungen der seit Jahren kontinuierlich unzureichenden Pflegepersonalbemessung in Pflegeeinrichtungen und -diensten gehören nicht nur hohe und weiter steigende Krankheitsausfälle. Problematisch sind für PatientInnen und BewohnerInnen wie auch für die Beschäftigten im Pflegeteam die Lücken und die Unterbesetzung, die bei kurzfristigem Personalausfall und/oder Arbeitsspitzen entstehen. Dass Pflegefachpersonen deshalb sehr häufig auf ihre durch das Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Arbeitspausen verzichten, um die Patientenversorgung sicherzustellen, ist schon beinahe Normalität geworden. Dass man sie immer wieder auch in ihrem dienstplanmäßigen Frei oder Urlaub zuhause anruft und zum „Einspringen“ nötigt, ist ebenfalls gängige Praxis. Beides verstößt aber gegen geltendes Arbeitsrecht.
„Gute Arbeitgeber legen Wert darauf, dass sich die Mitarbeiter auf ihre Freizeit und Pausenregelungen verlassen können. Reduzierte Krankheitsmeldungen und steigende Motivation sind die Ergebnisse dieser Anstrengungen“, sagt DBfK-Präsidentin Prof. Dr. Christel Bienstein mit Blick auf die DBfK-Aktion. „Wir wollen die Missstände und Defizite beim Namen nennen und Pflegefachpersonen stärken, damit sie ihre Rechte kennen und in Anspruch nehmen. Wir wenden uns aber ebenso an Arbeitgeber und Führungskräfte mit Tipps und guten Lösungsansätzen, die übertragbar sind. In diesem Zusammenhang rufen wir auf, uns Best-Practice-Beispiele für gute Dienstplan- und Pausengestaltung zu berichten, die sich bewährt haben.“
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Die Webseite der Aktion „Mein Recht auf Frei“ wird laufend ergänzt und ist ab sofort aufzurufen unter http://www.dbfk.de/de/Mein-Recht-auf-Frei.php
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 01.02.2016 (tB).