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DBfK Südost
„Ambulanten Pflegediensten fehlt Schutzkleidung“
München (18. März 2020) — Ambulante Pflegedienste haben keine Schutzkleidung mehr, die Vorräte sind aufgebraucht. Im schlimmsten Fall können die oft schwer kranken und pflegebedürftigen Menschen zuhause bald nicht mehr versorgt werden und müssen an die Krankenhäuser verwiesen werden.
„Das wäre in dieser Situation fatal und könnte die Versorgungslage in den Krankenhäusern zuspitzen“, sagt Dr. Marliese Biederbeck, Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe, DBfK Südost e.V. Aufgrund von Lieferengpässen durch die Corona-Krise werden ambulante Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen seit vielen Wochen nicht mehr beliefert, Bestellungen nicht mehr angenommen oder zurückgestellt. „Damit die ambulanten Pflegedienste die Versorgung aufrechterhalten können, müssen sie dringend in die Bedarfslisten an Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln der Krankenhäuser aufgenommen werden, die das Bundesgesundheitsministerium koordiniert“, so Dr. Biederbeck.
Die Vorräte der ambulanten Pflegedienste für ganz normale Schutzkleidung für „Schutzstufe- 2-Tätigkeiten“ und die Versorgung von Menschen mit multiresistenten Erregern (MRE) – zum Beispiel MRSA-Sets, Handschuhe, Schutzkittel, Mundschutz, Desinfektionsmittel – sind aufgebraucht, sind aber auch in der Regelversorgung unerlässlich. Einige Pflegedienste berichten, dass sie bereits Mitte Januar bestellt hätten, aber bis heute keine Lieferung angekommen sei. Bestellungen werden zurückgestellt oder nicht angenommen, mit dem Hinweis darauf, dass die Versorgung von Krankenhäusern und Rettungsdiensten jetzt Vorrang habe. Ambulante Pflegedienste dürfen aber aus Arbeitsschutzgründen die Versorgung von Patienten/innen mit „Schutzstufe- 2- Bedarfen“ oder MRE ohne notwendige Schutzkleidung nicht versorgen.
Die ambulanten Dienste sind eine wichtige Stellschraube in der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems. „Es wäre in dieser Situation fatal, Menschen, die eigentlich Zuhause weiterversorgt werden könnten, an die Krankenhäuser zu verweisen. Das sollte in jedem Fall vermieden werden, um das System nicht unnötig zu überlasten“, sagt Dr. Biederbeck. Der DBfK fordert die Verantwortlichen der Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, dafür zu sorgen, dass auch die ambulanten Pflegedienste in die Bedarfslisten aufgenommen werden, damit sie die notwendige Schutzausrüstung erhalten, um kranke und pflegebedürftige Menschen auch weiter Zuhause versorgen zu können.
Eine Ausnahmeregelung braucht es auch bei der Kinderbetreuung: In der ambulanten Pflege sind viele Eltern tätig sind, die jetzt doppelt belastet sind, weil sie die Betreuung der Kinder organisieren müssen. Die ambulante Pflege muss jetzt dringend so ausgestattet werden, dass die Betreuung der pflegebedürftigen Menschen zu Hause gewährleistet ist, um den Krankenhaussektor zu entlasten. Hier zeigt sich erneut, die hohe Bedeutung eines funktionierenden ambulanten Pflegesystems.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK Südost e.V., 18.03.2020 (tB).