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DBfK zu Abrechnungsbetrug
Umgehende lückenlose Aufklärung und Schutz vor Generalverdacht
Berlin (20. April 2016) – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) verurteilt ausdrücklich jede Form von Leistungsmissbrauch und Abrechnungsbetrug und distanziert sich von den jetzt bekannt gewordenen Machenschaften bestimmter Pflegedienste. „Der weit überwiegende Teil der Pflegedienste und Pflegefachpersonen in Deutschland arbeitet völlig korrekt und gesetzeskonform. Das Vertrauen der Bevölkerung in deren gute Arbeit ist hoch – zu Recht. Dass jetzt wieder einmal durch Raffgier und Skrupellosigkeit einzelner eine ganze Berufsgruppe in Verruf gerät, ist höchst bedauerlich“, sagt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein.
Es gibt dabei viele Geschädigte:
- schwerstkranke Patientinnen und Patienten, die nicht oder unzureichend versorgt werden;
- eine gesamte Branche, die durch einige schwarze Schafe wieder einmal am Pranger steht;
- ein System, das durch gezielten Betrug viel Geld verliert und in dem die nächsten Beitragserhöhungen im Raum stehen. Legt man die Zahlen der aktuellen gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung des BMWi zugrunde, könnte der durch solchen Abrechnungsbetrug verursachte Schaden einen zweistelligen Prozentbetrag der Gesamtausgaben für ambulante Pflege (11,3 Mrd. in 2013)ausmachen. Das sind keine Peanuts, sondern ist Ausplünderung eines solidarisch finanzierten Systems.
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vermutlich mit Niedrigstlöhnen, die genötigt werden, falsch zu dokumentieren und sich im Fall einer Weigerung massiven Repressalien ausgesetzt sehen.
„Wir wehren uns gegen Pauschalangriffe. Kriminelle Machenschaften sind lückenlos aufzudecken und zu sanktionieren, betrügerischen Kartellen ist die Geschäftsgrundlage zu entziehen. Seriös arbeitende Pflegeunternehmen und ihre Beschäftigten müssen vor dieser Art von Generalverdacht geschützt werden“, fordert Bienstein.
Der DBfK weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die im Verband organisierten Pflegeunternehmen einen Ethikkodex gegeben haben. Im Artikel 5 heißt es darin u. a.: „Wir verpflichten uns zu einem fairen Wettbewerb und vertragskonformem Handeln und halten uns an getroffene Zusagen und Absprachen. Korrekte und transparente Abrechnungen unserer Leistungen sind für uns eine Selbstverständlichkeit.“
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 20.04.2016 (tB).