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DBfK zur aktuellen Sterbehilfe-Diskussion
Würdevolle Versorgung in der letzten Lebensphase
Berlin (10. Januar 2014) – Angesichts der aktuellen Diskussion um eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) flächendeckenden Ausbau und Intensivierung einer guten Palliativversorgung. „Schwerkranke und sterbende Menschen brauchen eine gute und verlässliche Palliativbetreuung. Dazu gehört auch, dass die Menschen selber entscheiden können, wo sie diese Lebensphase verbringen. Nur so können Menschen in Würde und ohne Angst ihrem Lebensende begegnen“ so Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK.
Aus Sicht des DBfK ist aktive Sterbehilfe keine Tätigkeit, die mit den grundlegenden Aufgaben der Pflege, wie im ICN-Ethikkodex für Pflegende niedergelegt, vereinbart werden kann. Der DBfK fordert eine breite Debatte, in der es weniger um Sterbehilfe, sondern vor allem um eine würdevolle Versorgung in der letzten Lebensphase geht. Denn das ist der Wunsch der Menschen, wie zahlreiche Umfragen zeigen.
Bisher ist aktive Sterbehilfe verboten, Beihilfe zum Suizid dagegen nicht. Wer einem Todkranken Gift besorgt, macht sich erst dann strafbar, wenn er es ihm aktiv eingibt. Für die Mitglieder des DBfK stellt der ICN-Ethikkodex die Grundlage ihres Handelns dar. Demzufolge gehört ‚Leiden zu lindern‘ zu den grundlegenden Aufgaben aller Pflegenden. Das bedeutet, dass sterbenden und schwerstkranken Menschen palliative Pflege und Betreuung angeboten wird.
In der vergangenen Legislaturperiode war die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit dem Versuch gescheitert, die bestehende Rechtslage zur aktiven Sterbehilfe zu ändern. Bereits im September 2012 hat der DBfK-Bundesvorstand in einer Stellungnahme auf die Brisanz des Themas hingewiesen, sie ist unter diesem Link aufzurufen:
Quelle: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), 10.01.2014 (tB).