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Dekubitus Forum kritisiert Ausschreibung der AOK Hessen
„Versorgungsqualität der Patienten in Gefahr“
Berlin (5. Oktober 2011) – Das Dekubitus Forum des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) sieht durch die geplante Ausschreibung der AOK Hessen zu Antidekubitus-Hilfsmitteln die Versorgungsqualität der Patienten in Gefahr. Die Ausschreibung reduziert die Auswahl des Hilfsmittels allein auf den Preisaspekt. Die Qualität und die individuelle Eignung des Hilfsmittels bleiben bei der Auswahl dagegen unberücksichtigt, kritisiert das Dekubitus-Forum. Die BVMed-Experten appellieren an die Krankenkassen, mit ihren Ausschreibungen auf den Boden der gemeinsam erarbeiteten Qualitätskriterien für die Dekubitusversorgung zurückzukehren.
Die Auswahl des richtigen Antidekubitus-Hilfsmittels ist entscheidend für eine patientenorientierte und zuverlässige Versorgung der Patienten. Das belegte eine BVMed-Umfrage zur Qualität der Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus. Gerade bei der Versorgung mit Sitzkissen sei die individuelle Anpassung an den Rollstuhl und den Patienten unabdingbar für eine patientengerechte Versorgung.
Das Dekubitus Forum weist darauf hin, dass aus diesem Grund der Spitzenverband der Krankenkassen bei der Überarbeitung der Produktgruppe (PG) 11 des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV) Erhebungsbögen für Liege- und Sitzhilfen für Erwachsene und Kinder entwickelt hat. Neben der Anamnese würden hier die Eckdaten zur Historie und funktionellen Einschränkungen des Patienten erhoben, um eine möglichst optimale Versorgung zu ermöglichen. „Damit steht die Ausschreibung und die damit einhergehende Pauschalisierung der Dekubitussysteme im klaren Widerspruch zu allen Expertenempfehlungen und arbeitet gegen die Sicherstellung einer adäquaten Dekubitusversorgung“, so Daniela Piossek, Dekubitus-Expertin des BVMed.
Das Forum verweist weiter darauf, dass sich der GKV- Spitzenverband, der Medizinische Dienst der Krankenkassen, die Fachgesellschaften und die Unternehmen auf einheitliche und vergleichbare Qualitätskriterien geeinigt hätten, die eine individuelle Versorgung der Patienten ermöglichen. Diese Standards seien mit der Neustrukturierung der PG 11 festgeschrieben worden, würden nun aber durch die Ausschreibung im Dekubitusbereich konterkariert.
Das Fazit des Dekubitus Forums: „Um eine angemessene Versorgungsqualität zu garantieren, dürfen verschiedene Dekubitussysteme wie Sitz- und Liegehilfen bei Ausschreibungen nicht pauschalisiert werden. Außerdem darf die Qualität der einzusetzenden Hilfsmittel nicht ausgeklammert werden. Das ist auch für die Krankenkassen von Vorteil, denn Fehlversorgungen verursachen nicht nur zusätzliche Schmerzen beim Patienten, sondern auch Folgekosten.“
Quelle: Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), 05.10.11 (tB).