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Deutsche Alzheimer Gesellschaft zur Übergabe des Berichts des Beirates zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Demenzkranke in der Pflegeversicherung künftig besser berücksichtigen
Berlin (29. Januar 2009) – Schon lange beklagt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, dass Demenzkranke in der Pflegeversicherung nicht ausreichend berücksichtigt sind. Dies stellt auch der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in seinen Empfehlungen fest, die heute an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt überreicht wurden. Heike von Lützau-Hohlbein, Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, sagt dazu: „Wir begrüßen die Empfehlungen des Beirats, die einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument vorschlagen. Damit sollten Demenzkranke künftig in der Pflegeversicherung besser berücksichtigt werden.“
Das neue Begutachtungsinstrument bestimmt den Grad der Selbstständigkeit, auch in Bereichen, die vorher keine Berücksichtigung fanden, nämlich bei den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie den Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen. Die Erprobung des neuen Instruments hat gezeigt, dass die Bedarfe von Menschen mit einer Demenz mit dem neuen Instrument sehr gut erfasst werden.
„Viele Angehörigen verstehen nicht, warum sie mit hohem Einsatz für ihre demenzkranken Partner und Eltern sorgen und nach dem heutigen Einstufungsverfahren trotzdem keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Wir fordern deshalb, dass die Empfehlungen des Beirats auch von einer neuen Regierung nach der Bundestagswahl zügig umgesetzt werden“, so Heike von Lützau-Hohlbein.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist – vertreten durch ihre Geschäftsführerin Sabine Jansen – neben anderen Verbänden, den Krankenkassen sowie Vertretern von Bundes- und Länderministerien in den Beirat berufen worden und hat an der Ausgestaltung der Empfehlungen mitgearbeitet.
Hintergrund
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist der Bundesverband von regionalen Alzheimer Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Nummer 01803 – 171017.
Link zum Beiratsbericht unter
www.bmg.bund.de/cln_110/nn_1168278/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/pm-29-01-09.html?__nnn=true
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft von 29.01.2009 (tB).