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Demnächst auch Noten für die Tagespflege
Spezielle Pflegetransparenzvereinbarung für Tages- und Nachtpflege
Berlin (27. Oktober 2009) – Die Vertragspartner der Pflege-Selbstverwaltung auf der Bundesebene haben auf Initiative der Leistungserbringerverbände beschlossen, einen eigenen Qualitätsbericht mit speziellen Prüfkriterien und Noten für den Bereich der Tages- und Nachtpflege zu erarbeiten. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. bpa-Geschäftsführer Bernd Tews: „Die Tages- bzw. Nachtpflege betreut und versorgt Pflegebedürftige, die noch zu Hause leben, aber aufgrund ihres Hilfebedarfs für einen Teil des Tages der Unterstützung bedürfen. Insbesondere pflegende Angehörige, z. B. von Demenzkranken, werden durch die soziale Betreuung und Versorgung dieser teilstationären Einrichtungen entlastet. Dieses besondere Angebot bedarf einer speziellen Qualitätsbenotung; die Transparenzkriterien für Heime oder Pflegedienste passen hier nicht.“
Die Nachtpflege bietet die nächtliche Unterbringung an, beispielsweise für Menschen, die nachts sehr aktiv sind, nicht zur Ruhe kommen – und somit einen ganz besonders hohen Betreuungsbedarf haben. Auch der Transport von und zur Tages- bzw. Nachtpflege wird von der Einrichtung organisiert.
Zum Hintergrund: Auf der Grundlage der Pflegereform vom 01.07.2008 haben der GKV-Spitzenverband, die Spitzenverbände der Leistungserbringer und der Sozialhilfeträger Pflegetransparenzvereinbarungen zur Darstellung der Pflegequalität vereinbart. Hiernach wird die Qualität der Pflegeheime wie auch der ambulanten Dienste nach 82 (stationär) bzw. 49 Bewertungskriterien (ambulant) geprüft. Die Prüfergebnisse, in Form von Noten von „Sehr gut“ bis „Mangelhaft“, kann der interessierte Verbraucher im Internet sowie an zentraler Stelle in den Pflegeeinrichtungen einsehen.
Bislang werden im Bereich Tages- bzw. Nachtpflege (§ 41 SGB XI) erbrachte Pflegeleistungen nach der für die Pflegeheime geltenden stationären Pflegetransparenzvereinbarung bewertet. „Dieses, speziell auf die vollstationäre Pflege zugeschnittene Qualitäts- und Transparenzverfahren ist für die Tages- und Nachtpflege unzureichend“, so bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel. „Schwerpunkte der Tagespflege liegen in den Bereichen soziale Betreuung und Tagesgestaltung. Darauf müssen sowohl die Prüfkriterien als auch die Noten ausgerichtet sein.“
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) vom 27.10.2009.