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Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene

Gesundheitsämter müssen flexibler entscheiden können:
Bei bürokratischer Quarantäne-Verordnung droht Lahmlegung medizinischer Versorgungsstrukturen

 

Berlin (19. März 2020) — Die aktuelle Praxis der Quarantäne-Verordnungen der Gesundheitsämter legt medizinische Versorgungsstrukturen lahm, wenn sie sich an die zentralen RKI-Empfehlungen halten.

Die Dynamik der Ausbreitung verlangt eine dynamische Anpassung der Empfehlungen

Die strikte Einhaltung der aktuellen Empfehlungen des Kontaktpersonenmanagements führt bei einer steigenden Zahl von Mitarbeitern mit Kontakt zu Infizierten (Kategorie I) infolge steigender Covid-19-Fallzahlen zu einer inakzeptablen Zahl von Quarantäne-Anordnungen in den medizinischen Versorgungssystemen sowie in anderen Bereichen der kritischen Infrastruktur. Hierdurch kann die Funktionsfähigkeit ganzer Krankenhausabteilungen und anderer wichtiger Bereiche der jeweiligen Versorgungssysteme lahm gelegt werden. Zusätzlich führt die Zuständigkeit verschiedener Gesundheitsämter für ein Krankenhaus je nach Wohnort des Mitarbeiters zu einem Kompetenz- und Verordnungswirrwar.


Nach Ansicht der DGKH müssen zwei Entscheidungen getroffen werden:

  1. Das komplette Management im Fall von Mitarbeitern mit Infektionsverdacht muss in den Händen des Gesundheitsamtes liegen, in dessen Amtsbezirk das Krankenhaus oder die sonstige medizinische Versorgungseinrichtung liegt, in dem die Mitarbeiter arbeiten.
    Nur hierdurch kann gewährleistet werden, dass eine einheitliche und von allen Mitarbeitern akzeptierte Regelung gefunden wird, die die Funktionsfähigkeit des Krankenhauses oder der sonstigen medizinischen Versorgungseinheit garantiert.
  2. Es ist notwendig, durch ein abgestuftes Eskalationsmodell die Funktionsfähigkeit der Versorgungssysteme sicherzustellen. Durch Verkürzung oder Wegfall der Quarantänezeiten bei gleichzeitiger Mitarbeiter-Testung könnte so bei größtmöglichem Schutz von Personal und Patienten vor weiteren Übertragungen die Funktionsfähigkeit der betroffenen Abteilungen gewährleistet werden. Die Entscheidungen über Quarantäne setzen konkrete Kenntnisse über das betroffene Krankenhaus oder die sonstige Versorgungseinheit voraus, wie sie nur das vor Ort zuständige Gesundheitsamt gewährleistet.

Das Modell der Eskalationsstufen besteht aus der Testung der Mitarbeiter, aus der Erlaubnis einer weiteren Tätigkeit bei negativem Testergebnis, strikter Einhaltung der Hygieneregeln sowie Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Führen eines Symptomtagebuchs sowie Testwiederholung. Die Verordnung von Quarantänezeiten reduziert sich auf die Wartezeit bis zum Vorliegen des Testergebnisses bis hin zur völligen Aufhebung je nach Lage der Epidemie und Anzahl betroffener Mitarbeiter.

Für Kliniken und andere medizinische Versorgungseinrichtungen setzt dieses Eskalationsstufen-Modell voraus, dass ein Koordinator bestimmt wird, der in Zusammenarbeit mit der Klinik- oder Einrichtungsleitung die jeweilige Eskalationsstufe benennt, die Risikobewertungen der einzelnen Tätigkeitsbereiche vornimmt und die Mitarbeiter über die jeweiligen Tätigkeitsbereiche und ihre Verpflichtungen aufklärt: Diese bestehen aus folgenden generellen Auflagen: Grundsätzliches Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, grundsätzliche Bereitschaft zur Selbstbeurteilung hinsichtlich Infektionsrisiko und Infektionssymptome, Bereitschaft zur Testung, Führen eines Symptom-Tagebuches während der Arbeit, sofortige Arbeitsbeendigung bei Symptombeginn und konsequente Einhaltung der Hygieneregeln.

Das Eskalationsstufen-Modell gewährleistet die Weiterarbeit von symptomlosen Personen der kritischen Infrastruktur mit Verdacht auf SARS-Cov-2-Infektion. Es gilt, eine Infektion durch Mitarbeiter-Testung früh zu erkennen, den Beginn von Symptomen zum Anlass einer sofortigen Quarantäne zu erfassen und das Tragen einer ausreichenden persönlichen Schutzausrüstung während der Arbeit mit Patienten und im Umgang mit den Arbeitskollegen zu gewährleisten.

 


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene, 19.03.2020 (tB).

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