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Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e.V. (DGfN)
Geplante Änderung des Transplantationsgesetzes ist nicht weitreichend genug
Heidelberg (15. Juni 2011) – Das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) wird derzeit beraten. Nach einer ersten Anhörung im Bundesgesundheitsministerium finden aktuell die Anhörungen im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Mit dem Gesetz- und Verordnungsentwurf soll die EU-Richtlinie 2010/53/EU umgesetzt werden. Auch wenn verschiedene Reformpunkte von der DGfN begrüßt werden, greift die Gesetzesnovellierung zu kurz: Um den eklatanten Organmangel zu beheben, erachtet die DGfN die Einführung der Widerspruchslösung für notwendig.
Derzeit warten in Deutschland etwa 8.000 Menschen auf eine neue Niere. Im Jahr 2010 konnten jedoch nur 2.272 Nieren nach postmortaler Spende transplantiert werden. Patienten warten durchschnittlich 5-6 Jahre auf das Organ, viele verlieren während dieser langen Wartezeit die Transplantierbarkeit, einige auch ihr Leben. Die Situation wird sich auch im Jahr 2011 nicht anders darstellen, zumal nicht zuletzt auch durch die EHEC-HUS-Epidemie ein leichter Anstieg der terminal niereninsuffizienten Patienten zu verzeichnen sein wird.
Der geplante Gesetzesentwurf wird die Situation des eklatanten Organmangels nur unwesentlich entschärfen. Zwar ist die flächendeckende Einführung von Transplantationsbeauftragten in allen Entnahmekrankenhäusern positiv zu bewerten und entspricht auch der langjährigen Forderung von Fachgesellschaften, Patientenverbänden, der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetags, aber ein Entspannung der Situation kann nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie nur durch eine grundsätzliche Novellierung des TPG erreicht werden.
Die DGfN möchte daher ihre Forderung bekräftigen, die Widerspruchslösung einzuführen. In Ländern mit einer gesetzlich verankerten Widerspruchslösung wie z.B. Österreich werden die höchsten Organspenderaten erzielt. In einem systematischen Review im British Medical Journal wurde herausgearbeitet, dass die Einführung einer Widerspruchslösung eine Erhöhung der Zahl an Spenderorganen um durchschnittlich 20-30% bewirkte.
Auch die Mehrheit der deutschen Bevölkerung sprach sich in einer aktuellen Forsa-Umfrage im Mai 2011 für eine tiefergreifende Reform aus: 64% wünschen eine Gesetzesänderung, davon 41% eine Entscheidungslösung und 23% eine Widerspruchslösung. Die DGfN sieht daher einen dringenden Überarbeitungsbedarf am Entwurf des Transplantationsgesetzes.
Ein weiterer Schwachpunkt im Gesetzesentwurf ist, dass die Aufhebung der Nachrangigkeit von Lebendspenden nicht vorgesehen ist. Angesichts der Freiwilligkeit, dem Nutzen für die Gesellschaft und der hohen gesellschaftlichen Akzeptanz der Lebendspende ist das ein Anachronismus. Die DGfN spricht sich daher für die dringend gebotene Gleichstellung von Lebendspenden mit postmortalen Organspenden im Gesetz aus.
Diese Kritikpunkte am vorliegenden Gesetzesentwurf wurden am 25. Mai 2011 in einer umfassenden Stellungnahme dem zuständigen Referatsleiter im Bundesministerium für Gesundheit dargelegt. Die DGfN hofft nun, dass diese Punkte im endgültigen Gesetzesentwurf reflektiert werden.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e.V. (DGfN), 15.06.2011 (albersconcept) (tB).