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Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)
Schutz der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz systematisch verankern
Berlin (28. Januar 2013) – Am 29. Januar 2013 hat das Bundesarbeitsministerium zur Auftaktveranstaltung „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – Wir machen es zum Thema!" geladen. Vertreter der Sozialpartner, der Kranken- und Unfallversicherungsträger sowie des Bundes und der Länder werden beispielhafte Initiativen vorstellen und diskutieren. Diese Initiative ist ein wichtiger Impuls, wenn er auch längst überfällig anmutet. In der Arbeitswelt ist psychische Gesundheit bereits lange Thema: An den steigenden Zahlen der Arbeitsunfähigkeitstage wegen psychischer Erkrankungen kommt niemand vorbei – sie machen effektive Prävention vor psychischen Belastungen in der Arbeitswelt dringend notwendig. Die Beschäftigten im medizinischen Gesundheits- und Versorgungssystem sehen und spüren seit Jahren die Folgen der Vernachlässigung dieses Themas. Belastete Arbeitnehmer werden ihren Anforderungen nicht gerecht und fallen krankheitsbedingt aus. Burnoutfolgestörungen chronifizieren, Wiedereingliederungen sind langwierig und nicht immer erfolgreich. Zudem stellen psychische Erkrankungen seit Jahren den häufigsten Grund für Frühberentungen dar.
Bei der Auftaktveranstaltung des BMAS jedoch fehlen Vertreter der fachärztlichen Versorgung und der universitären medizinischen Forschung – und damit auch die Fachleute, die seit langem die Ursache belastungsbedingter Krankheiten erkunden und diese Erkenntnis in die medizinische Behandlungspraxis umsetzen. Die DGPPN hat bereits vor einem Jahr Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Versorgung in einer Task-Force zusammengebracht, um die Diskussion um arbeitsbedingte psychische Erkrankungen zu versachlichen und aus kurzfristig angelegtem Aktionismus zu befreien. Auch auf dem diesjährigen DGPPN Kongress wird das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz wieder im Mittelpunkt stehen. Der Kongress findet vom 27. bis 30. November 2013 in Berlin statt und steht unter dem Motto „Von der Therapie zur Prävention“. (http://www.dgppn.de/kongress)
Obwohl Prävention bei Gesunden zwar als zentraler Teil des ärztlichen Auftrags in der Beratung von Patienten und Risikopersonen verstanden wird, hat der Gesetzgeber bisher keine tragfähige Basis geschaffen. Bereits 2005 und 2008 sind zwei Initiativen gescheitert, ein Präventionsgesetz auf den Weg zu bringen. Während für spezifische Bereiche (z. B. Krebsmedizin) bereits heute gesonderte medizinisch vorbeugende Früherkennungsmaßnahmen eingeführt wurden, bleibt die Lage bei der Prävention psychischer Störungen völlig unzureichend: Die aktuelle Präventionsstrategie der Bundesregierung sieht vor, lediglich bestehende Strukturen zu stärken und beim Bundesgesundheitsministerium eine „ständige Präventionskonferenz“ unter Beteiligung der Haus- und Fachärzte einzurichten. Ein eigenes Gesetz jedoch ist nicht einmal mehr vorgesehen. Erstaunlich ist daher umso mehr, dass das BMAS keine Haus- und Fachärzte einbeziehen will, obwohl die überwiegende Mehrzahl der Risikopersonen gerade bei diesen Rat sucht. Es drängt sich der Verdacht auf: Hier soll ein wichtiges Thema öffentlichkeitswirksam besetzt werden, die Angemessenheit der angezielten Maßnahmen steht weniger im Mittelpunkt. Angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels ist es aus Sicht der DGPPN sehr kurzsichtig, nicht in Prävention zu investieren.
Ein Blick zu unseren europäischen Nachbarn zeigt, dass die meisten Länder entsprechend der EU-Sozialpartnervereinbarung (2004) verpflichtende Regelungen zur Reduktion von psychosozialem Stress am Arbeitsplatz etabliert haben. In Dänemark etwa existieren pragmatische, konkrete und für alle Beteiligten nachvollziehbare Abläufe, um psychische Gefährdungen im Bedarfsfall zu prüfen und ggf. zu beseitigen. Laut einer parteiübergreifenden Vereinbarung besuchen Inspektoren der dänischen Arbeitsschutzbehörde Betriebe mit hohem Risiko für die Gesundheit häufiger, in der Überprüfung sind psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz explizit eingeschlossen. Die Ergebnisse der Inspektion sind auf der Internetseite der Behörde für alle transparent einsehbar – z.B. für zukünftige Arbeitnehmer. Zudem steht es jedem Arbeitnehmer frei, sich auch bei psychischen Belastungen in seiner Arbeitsumgebung an die Aufsichtsbehörde zu wenden.
Aus Sicht der DGPPN ist es dringend notwendig, dass auch der Gesetzgeber in Deutschland dem Vorbild der Nachbarländer folgt und dabei v.a. Fachexperten als beratendes Gremium mit einbezieht.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), 28.01.2013 (tB).