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Deutsche Krankenhausgesellschaft zur Bekämpfung von MRSA-Infektionen
Kontraproduktive GBA-Entscheidung zur MRSA-Bekämpfung
Berlin (19. Mai 2016) – Zum heutigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) über die ASV-Richtlinie zur Tuberkulose und atypischer Mykobakteriose erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Entscheidung getroffen, die eine bessere Kontrolle und Behandlung von MRSA verhindert. Der Antrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft auch im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Leistungen zur MRSA-Diagnostik und Therapie durchführen zu können, wurde mehrheitlich abgelehnt. Einmal mehr verhindern die Krankenkassen mit ihrer ablehnenden Haltung eine wirksame Infektionsbekämpfung.
Tuberkulose-Patienten, die ohnehin ambulant im Krankenhaus behandelt werden und bei denen der Verdacht auf eine MRSA-Besiedelung besteht, müssen für die MRSA-Diagnostik einen niedergelassenen Arzt aufsuchen. Obgleich Patienten mit einer Tuberkulose häufig als immungeschwächt gelten und bereits Antibiotika einnehmen müssen. Dies ist weder aus medizinischer Sicht noch für die Patienten, die ohnehin sehr stark belastet sind, nachvollziehbar. Statt jede Möglichkeit zur MRSA-Bekämpfung zu nutzen, werden Zuständigkeitsgrenzen verteidigt. Ein schwarzer Tag für die Patientensicherheit in Deutschland.“
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), 19.04.2016 (tB).