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Deutsche Stiftung Patientenschutz
Pflegezeit: Schwesigs Modell ist ein Flop
Berlin (7. Juli 2016) – "Es gibt keinen Grund für Jubelmeldungen, wie sie Familienministerin Schwesig heute verbreitet. Für die Betroffenen sind ihre Zahlen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit kein Erfolg. Denn Schwesigs Pflegezeit-Modell geht an den Bedürfnissen der pflegenden Berufstätigen vorbei. Von den 360.000 pflegenden Berufstätigen nimmt nicht mal jeder Zehnte das Pflegezeitmodell der Ministerin in Anspruch. Auch sagt Schwesig nicht, wie überproportional hoch der Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist. Hier gibt es schon seit Jahren die Regelung in Teilzeit zu gehen, um zu Hause zu pflegen.
Der Flop kam mit Ansage. Denn wer die mehrmonatige Auszeit in Anspruch nimmt, muss die dadurch entstehenden Einkommenseinbußen selbst tragen. Ein Anreiz ist allenfalls der Rentenversicherungsanspruch, der sich aus der Pflegezeit ergibt. Einjährige Pflege-Auszeit erhöht die Rente um sieben Euro.
Das derzeitige Pflegezeit-Modell bleibt unattraktiv, so lange nicht auch für mehrmonatige Auszeiten ein steuerfinanziertes Pflegezeitgeld ähnlich dem Elterngeld gezahlt wird. Außerdem müssen die hohen Hürden für Mindestbetriebsgrößen fallen. Die Regierung gesteht selbst ein, dass dadurch bisher 5,6 Millionen Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Pflegezeit und sogar 7,2 Millionen keinen Anspruch auf Familienpflegezeit haben. Auch das ist kein Grund zum Jubeln. Ministerin Schwesig muss die Pflegezeit dringend reformieren, anstatt ihr bisheriges Modell mit dünnen Zahlen schönzureden."
Hintergrund
Die gemeinnützige Deutsche Stiftung Patientenschutz ist die Sprecherin der schwerstkranken, schwerstpflegebedürftigen und sterbenden Menschen. Zur Wahrung der Unabhängigkeit verzichtet sie auf Gelder der Leistungserbringer, Krankenkassen und der öffentlichen Hand. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen ihrer 55.000 Mitglieder und Förderer. Mit dem Patientenschutztelefon bietet sie Hilfesuchenden und Betroffenen praktische Unterstützung bei Fragen rund um das Pflegerecht, Pflegeeinstufungen und Pflegemissstände. Ebenso hilft sie bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Palliative Care und Sterbebegleitung, bietet Beratungen und Umsetzung von Patientenverfügungen sowie Hilfe beim Krankenkassenwechsel an. Sie hieß früher Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung.
Quelle: Deutsche Stiftung Patientenschutz , 07.07.2016 (tB).