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Klärungsbedarf hinsichtlich künstlich erzeugter Keimzellen und Embryonen

 

Berlin (15. September 2014) – Nach Einschätzung des Deutschen Ethikrates besteht zum Klonverbot zwar kein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, der durch die jüngsten Entwicklungen der Stammzellforschung ausgelöst würde. Allerdings sieht er Klärungsbedarf im Hinblick auf weitreichende ethische und rechtliche Fragen, die sich insbesondere im Zusammenhang mit zwei möglichen Anwendungsbereichen neuer Stammzelltechniken ergeben.


Neue Entwicklungen in der Stammzellforschung ermöglichen die Herstellung von artifiziellen Keimzellen und Embryonen. Inwiefern diese Entitäten von den einschlägigen Gesetzen in Deutschland erfasst werden und welche ethischen und rechtlichen Herausforderungen sich durch die neuen technischen Möglichkeiten ergeben, erörtert der Deutsche Ethikrat in einer heute veröffentlichten Ad-hoc-Empfehlung. Im Mittelpunkt stehen mögliche neue Herausforderungen für das Klonverbot und ethische Fragen, die sich im Zusammenhang mit künstlichen Keimzellen ergeben.

Bereits im Mai hatte sich der Deutsche Ethikrat auf eine Anfrage der Gesundheitsministerkonferenz im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit der aktuellen Forschung an humanen embryonalen Stammzellen, und an induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS-Zellen) befasst. In den nun vorliegenden Empfehlungen hat er konkreten Klärungsbedarf in zwei Anwendungsbereichen neuer Stammzelltechniken identifiziert.

Der erste Bereich betrifft das Klonen von Menschen mittels Zellkerntransfer oder unter Verwendung von iPS-Zellen. Vor dem Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass auch das Klonen von Menschen zu Fortpflanzungszwecken künftig zumindest technisch möglich wird.

Der zweite Bereich betrifft die Verwendung von Keimzellen, die aus iPS-Zellen gewonnen wurden. Es ist nicht auszuschließen, dass künftig versucht wird, diese Technik auch beim Menschen zu Fortpflanzungszwecken einzusetzen, und zwar auch in Konstellationen, bei denen auf natürlichem Wege keine Fortpflanzung möglich ist. So könnten gleichgeschlechtliche Paare versuchen, mit beiden Elternteilen genetisch verwandte Kinder zu erzeugen. Denkbar wäre sogar die Vereinigung künstlich hergestellter männlicher und weiblicher Keimzellen von ein und demselben Individuum.

Der Ethikrat fordert zunächst präzisere und vereinheitlichte Legaldefinitionen für die einschlägigen Gesetze, insbesondere für die Begriffe Embryo und Totipotenz.

Er empfiehlt des Weiteren, die aus den neuen technischen Möglichkeiten zur Keimzellgewinnung resultierenden ethischen Fragen zu erörtern. Der Ethikrat hegt nicht nur Bedenken bezüglich der medizinischen Sicherheit und möglicher Auswirkungen auf die Nachkommen, sondern fordert eine öffentliche Diskussion zum Verhältnis der Generationen zueinander sowie zur Bedeutung von Natürlichkeit und Künstlichkeit am Anfang des menschlichen Lebens. Dabei wird auch zu klären sein, was es bedeutet, wenn im Rahmen der Fortpflanzung sowohl der Modus der Verschiedengeschlechtlichkeit als auch die Abstammung von zwei Personen aufgegeben würde.

Der Deutsche Ethikrat bekräftigt die Bedeutung des Verbots des reproduktiven Klonens von Menschen und empfiehlt angesichts der technisch offenbar näher rückenden Möglichkeiten, dass Deutschland auf ein internationales Verbot des Klonens zu Fortpflanzungszwecken hinwirkt.

 


Quelle: Deutscher Ethikrat, 15.09.2014 (tB).

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