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Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV)
Auch länger anhaltende Trauer ist keine Krankheit
Berlin (29. Juni 2016) – Auch länger anhaltende Trauer ist ein persönlicher und natürlicher Prozess, der Zeit braucht. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) positioniert sich daher in einer Stellungnahme ausdrücklich gegen die vorgeschlagene Aufnahme der „anhaltenden Trauerstörung“ als eigenständige psychische Störung, wie sie für die Überarbeitung der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD 10, Kapitel V), herausgegeben durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO), vorgeschlagen wurde.
Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV: „Die unter dem Dach des DHPV organisierten Hospiz- und Palliativeinrichtungen und -dienste engagieren sich in vielen Städten und Gemeinden in der Begleitung trauernder Menschen, etwa in Trauer-Cafés, Trauergruppen oder auch durch Einzelbegleitungen. Gemeinsam treten wir dafür ein, der Trauer Zeit zu geben. Trauer ist unserem Verständnis nach eine natürliche Reaktion auf einen schweren Verlust. Sie ist notwendig, um mit dieser Situation umzugehen.“
Bei der aktuellen Überarbeitung der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen sieht der DHPV die Gefahr, dass im Gesundheitswesen anhaltende Trauer als seelische Krankheit definiert wird. Die Bezeichnung „anhaltende Trauerstörung“ ist irreführend, weil Trauerzeit sehr individuell und unterschiedlich ist. Durch Festlegungen von bestimmten Zeiten werden Prozesse der Trauer eingegrenzt und normiert. Zudem entstehen Störungen in diesen Prozessen nicht durch die Trauer, sondern durch den Verlust einer nahen Bezugsperson. Trauer hingegen hat heilende Kraft und kann z. B. dem Entstehen von Depressionen entgegenwirken.
Nach schweren Verlusten, zum Beispiel beim Tod eines Kindes, soll den betroffenen Menschen bei Bedarf eine ihnen entsprechende therapeutische Unterstützung ermöglicht werden. Besondere Situationen (z. B. Trauer nach dem Suizid eines Angehörigen) können zu "erschwerter Trauer" führen. Hier benötigen die Betroffenen eine besondere Begleitung durch Ehrenamtliche und Hauptamtliche, die für diese Aufgaben spezifische Qualifizierung erfahren haben. Leitlinien für die Fort- und Weiterbildung in der Trauerbegleitung bestehen bereits.
- Zur Stellungnahme : http://www.dhpv.de/stellungnahme_detail/items/stellungnahme-gegen-die-aufnahme-der-anhaltenden-trauerstoerung-als-eigenstaendige-psychische-stoerung-im-rahmen-der-ueberarbeit.html
Quelle: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V., 29.06.2016 (tB).