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Deutscher Pflegerat
Der Pflegekomplexmaßnahmen-Score hat die Erwartungen nicht erfüllt
Berlin (12. März 2014) – „Eine Beteiligung an der weiteren Ausgestaltung des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores für Erwachsene wird seitens des Deutschen Pflegerates nicht mehr stattfinden", ist das Fazit, das Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates (DPR), aus den Erfahrungen mit und um den PKMS-E zieht.
Seit der Einführung des PKMS in 2010 hat sich der DPR mit Blick auf die Rückmeldungen aus der Praxis regelmäßig am Vorschlagsverfahren beteiligt, um die Anwenderfreundlichkeit des Instruments zu erhöhen und die methodischen Mängel zu korrigieren. Hierzu hat es mehrere Beratungstermine mit DIMDI und InEK gegeben. Nicht nachvollziehbar ist es daher, dass die Änderungsvorschläge des DPR keine nennenswerte Integration in die gebotene Weiterentwicklung des Instrumentes gefunden haben. Stattdessen sei wahrzunehmen, dass „offensichtlich die Zusammenarbeit mit nicht durch den DPR autorisierten Verfahrensbeteiligten favorisiert wird". Durch diese Form der Beteiligung könne der DPR seine Verantwortung für die Weiterentwicklung des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores für Erwachsen (PKMS-E) nicht mehr ausüben, erläutert Westerfellhaus.
Gestartet sei man nach dem zweiten Pflegegipfel des Bundesgesundheitsministeriums mit dem Ziel, innerhalb der professionellen Gesundheits- und Krankenpflege „hochaufwendige Pflege" im Krankenhaus zu erfassen und im Rahmen der Vergütung ab dem Jahr 2012 abrechnen zu können und somit eine Nachhaltigkeit für das Pflegestellenförderprogramm zu erzielen. Dieses Ziel wurde allerdings nicht erreicht.
Zuversichtlich zeigt sich Westerfellhaus angesichts der Aussage im Koalitionsvertrag, wonach gewährleistet werden soll, dass auf der Ebene der DRG-Kalkulation die Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in ausreichender Höhe und Gewichtung berücksichtigt werden. Der DPR werde als Vertreter des Pflege- und Hebammenwesens seine Verantwortung aktiv wahrnehmen, den anstehenden Reformprozess fachlich-inhaltlich maßgeblich mitzugestalten, so Westerfellhaus abschließend.
Quelle: Deutscher Pflegerat, 12.03.2014 (tB).